Neues Urteil zur Post vom Finanzamt – warum TaxPro einen Schritt voraus ist
- Patricia Lederer
- vor 4 Tagen
- 1 Min. Lesezeit
BFH bestätigt Dreitagesfrist bei Zustellung – Einspruch nur mit konkreten Nachweisen möglich

Frankfurt am Main
27. Juni 2025
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil VI R 18/22 klargestellt, dass die gesetzliche Zugangsvermutung bei Zustellungen von Finanzamtsbescheiden grundsätzlich gilt.
Konkret bedeutet das:
Ein Verwaltungsakt gilt drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt – auch wenn Postzusteller nicht an jedem Werktag ausliefern.
Steuerpflichtige müssen konkrete Tatsachen vorlegen, um Zweifel an der fristgerechten Zustellung zu begründen.
Die bloße Angabe von eingeschränkten Zustellzeiten reicht dafür nicht aus.
Diese Entscheidung wurde von einer anderen Kanzlei erstritten und gilt als Rückschlag für Steuerzahler, die wegen verspäteter Postzustellung Fristen versäumt haben.
TaxPro geht bundesweit andere Wege – wir setzen Maßstäbe bei Zustellung und Fristen
TaxPro steht für weit mehr als das: Unsere bundesweiten, bahnbrechenden Erfolge bei Zustellungsfehlern vor dem Bundesfinanzhof und Finanzgerichten zeigen, dass es deutlich bessere und erfolgreichere Strategien gibt.
Wir wissen: Zustellung ist komplex. Postlaufzeiten, regionale Besonderheiten und digitale Zustellwege müssen individuell geprüft werden. TaxPro prüft jeden Fall akribisch und setzt sich mit fundierter Rechtsprechung dafür ein, dass Ihre Einspruchsfristen gewahrt bleiben.
Unsere Mandanten profitieren von:
Präzisen Analysen der Zustellwege
Erfolgreichen Einsprüchen gegen fehlerhafte Zustellungsannahmen
Urteilen, die bundesweit Maßstäbe setzen und Steuerzahler schützen
Fazit
Das aktuelle BFH-Urteil bestätigt zwar die Drei- bzw. ab 2025 die Viertagesfrist, doch es ist kein Freibrief für Finanzämter. Wer mit TaxPro zusammenarbeitet, nutzt bundesweit bewährte Strategien, um Zustellungsfehler konsequent zu prüfen und Fristenverluste zu vermeiden.
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