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Wie TaxPro bei Zustellungsfehlern des Finanzamts das Verfahren vor dem BFH neu aufrollt

Ausgangslage: Gericht geht von ordnungsgemäßer Zustellung aus – zu Unrecht

Ein Steuerpflichtiger mit Wohnsitz in Großbritannien wollte gegen Steuerbescheide vorgehen.

Das Finanzamt behauptete, die Einspruchsentscheidung sei korrekt zugestellt worden. Als Beweis gab es die Postzustellungsurkunde der Deutschen Post an.

Das Finanzgericht München folgte dieser Annahme – ohne sicheren Nachweis.
Der Mandant verlor damit seinen Rechtsweg in erster Instanz. 

Die Entscheidung beruhte auf Vermutungen, nicht auf Beweisen.

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Strategie: TaxPro zeigt Verstoß gegen Verfahrensrecht auf

TaxPro legte erfolgreich Beschwerde beim BFH ein – mit dem Argument, dass das Finanzgericht eine fehlerhafte Zustellungsfiktion zugrunde gelegt hatte. Der Postzusteller hätte den Brief vom Finanzamt nicht in irgendeinen Briefkasten legen und das so auf der Zustellungsurkunde dokumentieren dürfen, sondern musste ihn persönlich in der Kanzlei übergeben. 

TaxPro ist die bundesweit erste und bislang einzige Kanzlei, die es erfolgreich geschafft hat, die Zustellung von Post des Finanzamts per Postzustellungsurkunde vor dem Bundesfinanzhof anzufechten – und durchzusetzen, dass solche Zustellungen nicht automatisch als wirksam gelten.

 

Der BFH entschied klar:

Das rechtliche Gehör wurde verletzt. Die Tatsachenfeststellungen reichen nicht aus, um eine wirksame Zustellung zu belegen.

 

Ergebnis:
 
  • Der Weg zum Rechtsmittel wird wieder geöffnet

  • Das Urteil des Finanzgerichts wurde aufgehoben

  • Die Sache musste erneut verhandelt werden

  • Der Steuerpflichtige erhielt erneut Zugang zu seinem Recht

 

Was Sie daraus mitnehmen sollten:

  • Auch bei Fristversäumnis: Eine falsche oder nicht nachgewiesene Zustellung ist angreifbar.

  • TaxPro prüft Zustellungsdetails, Fristen und Verfahrensabläufe mit juristischer Präzision.

  • Wer im Ausland lebt oder eine Beraterkanzlei an anderem Standort hat, braucht besondere Sorgfalt – und die richtige Vertretung.

 

Sie fürchten, eine wichtige Frist versäumt zu haben?

TaxPro prüft Ihren Fall gründlich – bevor ein Verfahrensfehler Sie dauerhaft Rechte kostet.

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60388 Frankfurt am Main

T: +49 (0)69 949 4444 20
F: +49 (0)69 949 4444 29
E: team[at]taxpro-gmbh.de

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Geschäftsführerin Patricia Lederer

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht

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