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Wie TaxPro fehlerhafte Zustellung und Fristversäumnis vor dem BFH korrigiert

Ausgangslage: Einspruch abgelehnt – angeblich korrekt zugestellt

Ein Mandant von TaxPro, wohnhaft in Großbritannien, wollte gegen einen Steuerbescheid aus Deutschland vorgehen.

Doch das Finanzgericht München lehnte seine Klage als unzulässig ab – mit Verweis auf eine formgerechte Zustellung des Bescheids an die Kanzlei seiner Bevollmächtigten in Frankfurt am Main. 

Das Problem: Die Zustellungsurkunde behauptete eine Zustellung per Einwurf – obwohl die Kanzlei zum fraglichen Zeitpunkt nachweislich besetzt war. Eine tatsächliche Übergabe hätte möglich sein müssen.

YouTube Video: Was tun wenn die Post vom Finanzamt zu spät ankommt? Neues Urteil!
Strategie: TaxPro beweist den Fehler – und öffnet das Verfahren erneut

TaxPro stellte eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – mit fundierter Argumentation, warum die Zustellung nicht ordnungsgemäß war:

  • Die Kanzlei war durchgehend besetzt.

  • Die baulichen Gegebenheiten ließen eine persönliche Übergabe zu.

  • Die behauptete Zustellform entsprach nicht der tatsächlichen Situation.

 

Der Bundesfinanzhof folgte dieser Argumentation. Er erkannte eine Verletzung des rechtlichen Gehörs – und hob die Entscheidung des Finanzgerichts auf.

TaxPro ist die bundesweit erste und bislang einzige Kanzlei, die es erfolgreich geschafft hat, die Zustellung von Post des Finanzamts per Postzustellungsurkunde vor dem Bundesfinanzhof anzufechten – und durchzusetzen, dass solche Zustellungen nicht automatisch als wirksam gelten.

 

Ergebnis: Verfahren wird neu aufgerollt – Mandant erhält Chance auf rechtliches Gehör

 

  • Das Finanzgericht muss den Fall erneut verhandeln.

  • Der Mandant hat seinen Rechtsweg zurück – trotz angeblich „unverrückbarer“ Zustellung.

  • Der Fall ist ein weiteres Beispiel dafür, wie TaxPro mit Detailwissen im Steuerverfahrensrecht entscheidende Wendungen erreicht.

 

Was Sie daraus mitnehmen sollten:

  • Auch wenn Fristen versäumt scheinen: Nicht jede Zustellung ist korrekt – und nicht jede Entscheidung endgültig.

  • Steuerbescheide, Einspruchsfristen oder Zustellungen im Ausland bergen oft formale Risiken – TaxPro kennt diese Fallstricke genau.

  • Mit der richtigen Strategie kann sogar eine nicht zugelassene Revision doch noch Erfolg haben.

 

Frist versäumt? Zustellung zweifelhaft?

Lassen Sie den Vorgang von unseren Steuerrechtsexperten prüfen – bevor endgültige Tatsachen geschaffen werden.
Jetzt Kontakt aufnehmen – wir holen für Sie raus, was noch möglich ist.

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Kontakt

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Kruppstrasse 110

60388 Frankfurt am Main

T: +49 (0)69 949 4444 20
F: +49 (0)69 949 4444 29
E: team[at]taxpro-gmbh.de

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Geschäftsführerin Patricia Lederer

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht

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