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Wie TaxPro fehlerhafte Zustellung und Fristversäumnis vor dem BFH korrigiert

Ausgangslage: Einspruch abgelehnt – angeblich korrekt zugestellt
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Ein Mandant von TaxPro, wohnhaft in Großbritannien, wollte gegen einen Steuerbescheid aus Deutschland vorgehen.

Doch das Finanzgericht München lehnte seine Klage als unzulässig ab – mit Verweis auf eine formgerechte Zustellung des Bescheids an die Kanzlei seiner Bevollmächtigten in Frankfurt am Main. 

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Das Problem: Die Zustellungsurkunde behauptete eine Zustellung per Einwurf – obwohl die Kanzlei zum fraglichen Zeitpunkt nachweislich besetzt war. Eine tatsächliche Übergabe hätte möglich sein müssen.

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Strategie: TaxPro beweist den Fehler – und öffnet das Verfahren erneut
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TaxPro stellte eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – mit fundierter Argumentation, warum die Zustellung nicht ordnungsgemäß war:

  • Die Kanzlei war durchgehend besetzt.

  • Die baulichen Gegebenheiten ließen eine persönliche Übergabe zu.

  • Die behauptete Zustellform entsprach nicht der tatsächlichen Situation.

 

Der Bundesfinanzhof folgte dieser Argumentation. Er erkannte eine Verletzung des rechtlichen Gehörs – und hob die Entscheidung des Finanzgerichts auf.

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TaxPro ist die bundesweit erste und bislang einzige Kanzlei, die es erfolgreich geschafft hat, die Zustellung von Post des Finanzamts per Postzustellungsurkunde vor dem Bundesfinanzhof anzufechten – und durchzusetzen, dass solche Zustellungen nicht automatisch als wirksam gelten.

 

Ergebnis: Verfahren wird neu aufgerollt – Mandant erhält Chance auf rechtliches Gehör

 

  • Das Finanzgericht muss den Fall erneut verhandeln.

  • Der Mandant hat seinen Rechtsweg zurück – trotz angeblich „unverrückbarer“ Zustellung.

  • Der Fall ist ein weiteres Beispiel dafür, wie TaxPro mit Detailwissen im Steuerverfahrensrecht entscheidende Wendungen erreicht.

 

Was Sie daraus mitnehmen sollten:

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  • Auch wenn Fristen versäumt scheinen: Nicht jede Zustellung ist korrekt – und nicht jede Entscheidung endgültig.

  • Steuerbescheide, Einspruchsfristen oder Zustellungen im Ausland bergen oft formale Risiken – TaxPro kennt diese Fallstricke genau.

  • Mit der richtigen Strategie kann sogar eine nicht zugelassene Revision doch noch Erfolg haben.

 

Frist versäumt? Zustellung zweifelhaft?

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Lassen Sie den Vorgang von unseren Steuerrechtsexperten prüfen – bevor endgültige Tatsachen geschaffen werden.
Jetzt Kontakt aufnehmen – wir holen für Sie raus, was noch möglich ist.

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Kontakt

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TaxPro Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kruppstrasse 110

60388 Frankfurt am Main

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T: +49 (0)69 949 4444 20
F: +49 (0)69 949 4444 29
E: team[at]taxpro-gmbh.de

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Weitere Informationen

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Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main

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Geschäftsführerin Patricia Lederer

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht

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