Bundesbank Meldepflicht Strafe 30000 Euro: Firmen und Geschäftsführer im Visier
- Patricia Lederer

- 6. Sept.
- 2 Min. Lesezeit
Warum das Hauptzollamt Verstöße gegen die Meldepflicht gnadenlos ahndet - Wie die TaxPro Selbstanzeige zu 100% wirkt

Frankfurt am Main
06. September 2025
Wann die Bundesbank Meldepflicht Strafe 30000 Euro auslöst
Wer die Bundesbank Meldepflicht Strafe 30000 Euro ignoriert, riskiert nicht nur ein Bußgeld für die Firma, sondern auch eine persönliche Haftung der Geschäftsführer. TaxPro verteidigt Sie, bevor die Strafe Realität wird.
Zahlungen ins Ausland oder aus dem Ausland sind kein reiner Bankvorgang – sie unterliegen der Meldepflicht nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG).
Wer eine Transaktion von mehr als 50.000 € nicht meldet, riskiert eine Strafe bis zu 30.000 €.
Besonders hart: Bei Firmen haftet nicht nur die Gesellschaft – auch die Geschäftsführer persönlich.
Was bedeutet die Meldepflicht konkret?
Jede Überweisung oder jeder Zahlungseingang aus dem Ausland über 50.000 € ist meldepflichtig.
Meldung muss bis spätestens zum 7. Kalendertag des Folgemonats an die Bundesbank erfolgen.
Auch wenn keine Transaktion erfolgt ist, müssen Firmen eine Fehlanzeige übermitteln.
Wer das versäumt, kann sich nicht mit „Unwissenheit“ herausreden – das Gesetz sieht die Strafe von bis zu 30.000 € ausdrücklich vor.
Haftung der Geschäftsführer
Für Unternehmen gilt:
Die Gesellschaft zahlt die Strafe.
Die Geschäftsführer haften persönlich, wenn sie die Meldepflicht missachten.
Das bedeutet: Selbst wenn ein Unternehmen die 30.000 € verkraften könnte, kann der Geschäftsführer privat belangt werden.
Praxisrisiken
Banken vermerken auf Kontoauszügen oft nur lapidar „Meldepflicht nach AWG“ – oder gar nichts.
Viele Unternehmer:innen wissen nicht, dass sie selbst melden müssen.
Wer die Frist versäumt, riskiert ein Bußgeldverfahren – und persönlich ruinöse Folgen.
Fazit: Nur mit TaxPro auf der sicheren Seite
Die Bundesbank versteht bei Meldepflichten keinen Spaß. 30.000 € Strafe sind realistisch, nicht nur Theorie. Geschäftsführer haften persönlich, wenn das Unternehmen versäumt, rechtzeitig zu melden.
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Quellen:


















