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OVG Schleswig-Holstein kippt Haftungsbescheid Finanzamt GmbH Geschäftsführer — haftungsbescheid finanzamt gmbh geschaeftsfuehrer

  • Autorenbild: Patricia Lederer
    Patricia Lederer
  • vor 2 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 2 Tagen

Warum das OVG den Haftungsbescheid Finanzamt Gmbh Geschaeftsfuehrer gekippt hat


Steuerbescheid Mustereinspruch

Frankfurt am Main

04. September 2025


Warum das OVG den Haftungsbescheid Finanzamt GmbH Geschäftsführer kippt (haftungsbescheid finanzamt gmbh geschaeftsfuehrer)


Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat mit Beschluss vom 23. April 2025 (Az. 6 LA 4/24) entschieden: Ein Haftungsbescheid Finanzamt GmbH Geschäftsführer ist rechtswidrig, wenn das Finanzamt nicht nachvollziehbar darlegt, warum genau dieser Geschäftsführer – und nicht andere mögliche Haftungsschuldner – herangezogen wird.


Fehlt diese Begründung, kippt der Bescheid.


Was war passiert?

Ein junger Geschäftsführer sollte für Gewerbesteuerschulden seiner GmbH haften. Das Finanzamt stellte einen Haftungsbescheid über mehrere zehntausend Euro aus. Doch in der Begründung fehlte jede Erklärung, warum nicht auch andere Verantwortliche – z. B. frühere Geschäftsführer oder der faktisch leitende Vater – berücksichtigt wurden.


Das Verwaltungsgericht hob den Bescheid auf – und das OVG Schleswig-Holstein bestätigte: Ohne ordentliche Begründung des Auswahlermessens ist ein Haftungsbescheid unhaltbar.


Warum dieses Urteil so wichtig ist

  • Das Finanzamt darf nicht einfach einen Geschäftsführer „rauspicken“.

  • Jeder Haftungsbescheid Finanzamt GmbH Geschäftsführer muss sauber begründet sein.

  • Nachträgliches Nachschieben von Gründen im Prozess reicht nicht aus.

  • Geschäftsführer und Unternehmer können sich wehren – mit Erfolg.


Was bedeutet das für Unternehmen und Geschäftsführer?

Haftungsbescheide sind ein scharfes Schwert des Finanzamts. Dieses Urteil zeigt: Viele Bescheide sind angreifbar, weil die Begründung fehlt oder fehlerhaft ist.

TaxPro holt Sie da raus:Wir prüfen jeden Haftungsbescheid, entlarven Ermessensfehler und verteidigen Geschäftsführer gegen überzogene Forderungen des Finanzamts.


Fazit

Das OVG Schleswig-Holstein hat Unternehmern den Rücken gestärkt 👉 Ohne nachvollziehbare Begründung ist ein Haftungsbescheid des Finanzamts gegen einen GmbH-Geschäftsführer rechtswidrig 👉 Geschäftsführer müssen sich nicht alles gefallen lassen – schon gar nicht schlampig begründete Bescheide.

TaxPro ist Ihr Schutzschild gegen das Finanzamt.



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Geschäftsführerin Patricia Lederer

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht

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