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Wie TaxPro bei Meldeverstößen im Außenwirtschaftsrecht vollständige Verfahrenseinstellung erreicht

Ausgangslage: Meldeverstoß bei Auslandstransaktionen – drohendes Bußgeldverfahren

Ein Mandant von TaxPro hatte es unterlassen, seine Auslandsbeteiligungen bzw. Zahlungsbewegungen bei der Bundesbank zu melden – wie es nach dem Außenwirtschaftsgesetz vorgeschrieben ist.

 

Die Folge: Ein Ermittlungsverfahren durch das Hauptzollamt wegen Verstoßes gegen § 11 AWG i.V.m. § 67 AWV, mit Bußgeldandrohung bis zu 30.000 €.

TaxPro hat die Einstellung dieses Verfahrens erreicht - Mit 100% Erfolgsquote in gleichgelagerten Verfahren.

YouTube Video: Geld ins Ausland, Geld aus dem Ausland: Die 30.000 € Strafe!
Strategie: Selbstanzeige mit juristischer Absicherung durch TaxPro

TaxPro reichte eine qualifizierte Selbstanzeige ein, in der sämtliche relevanten Zeiträume und Meldepflichten konkret aufgearbeitet wurden. Die Kanzlei begleitete das Verfahren proaktiv und argumentierte umfassend zur persönlichen und rechtlichen Situation des Mandanten.

Ergebnis: Verfahren ohne Bußgeld eingestellt – mehrfach, mit System
  • Das Hauptzollamt Berlin stellte das Verfahren gemäß § 47 Abs. 1 OWiG vollständig ein 

  • Es erfolgte keine Geldbuße, kein Eintrag, keine weiteren Konsequenzen

  • Dieses Ergebnis wurde durch TaxPro in mehreren gleichartigen Verfahren erzielt – mit 100 % Erfolgsquote

 
Was Sie daraus mitnehmen sollten:
  • Verstöße gegen Meldepflichten im Ausland sind kein Einzelfall – aber steuerlich und bußgeldrechtlich riskant

  • Eine professionell vorbereitete Selbstanzeige kann Sie vollständig entlasten

  • TaxPro hat ein erprobtes Verfahren – mit messbarem Erfolg in mehreren Fällen

  • TaxPro ist die erste Kanzlei in Deutschland, die in gleichartigen Verfahren vor dem Hauptzollamt vollständige Verfahrenseinstellungen durchsetzen konnte – mit 100 % Erfolgsquote.

 
Sie haben Auslandskonten oder bisher ungemeldete Beteiligungen?

TaxPro sorgt dafür, dass Ihre Selbstanzeige rechtssicher ist – und schützt Sie vor Bußgeldern.
Jetzt Kontakt aufnehmen – bevor es das Hauptzollamt tut.

Erfahren Sie mehr rund um Ihre Rechte beim Thema Finanzamt und Recht auf Gehör: 
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TaxPro Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kruppstrasse 110

60388 Frankfurt am Main

T: +49 (0)69 949 4444 20
F: +49 (0)69 949 4444 29
E: team[at]taxpro-gmbh.de

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Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main

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Geschäftsführerin Patricia Lederer

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht

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