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BFH bestätigt: Keine neue Verhandlung nach Mandatsniederlegung

  • Autorenbild: Patricia Lederer
    Patricia Lederer
  • 24. Juli
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 25. Juli

Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 25.06.2025 – XI B 13/25, veröffentlicht am 24.07.2025: Aktuelles aus dem Steuerstreit – erklärt von den Steuerprofis bei TaxPro


Steuerbescheid Mustereinspruch

Frankfurt am Main

25. Juli 2025


Kann eine Partei nach der Mandatsniederlegung verlangen, dass das Finanzgericht neu terminiert oder doch noch eine mündliche Verhandlung ansetzt?


Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dies in einem aktuellen Beschluss vom 25. Juni 2025 verneint – und am 24. Juli 2025 veröffentlicht. Das Urteil sorgt für Klarheit im gerichtlichen Steuerverfahren und ist ein wichtiges Signal für alle, die sich selbst vertreten oder kurzfristig ohne Bevollmächtigte dastehen.


Worum ging es?

Eine GmbH hatte Klage gegen ein Finanzamt erhoben. Der beauftragte Steuerberater erklärte im Namen der Klägerin den Verzicht auf mündliche Verhandlung. Kurz vor der gerichtlichen Entscheidung kündigte die GmbH jedoch ihrem Steuerberater das Mandat – und erklärte, sich künftig selbst vertreten zu wollen.

Das Finanzgericht entschied daraufhin im schriftlichen Verfahren und wies die Klage ab. Dagegen erhob die Klägerin Beschwerde, da sie sich durch das Verfahren ohne Vertreter benachteiligt fühlte und eine Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend machte.


Was sagt der BFH?

Der BFH stellte klar:

  • Der Verzicht auf eine mündliche Verhandlung bleibt auch nach der Mandatsniederlegung wirksam.

  • Das Finanzgericht darf ohne weitere Ankündigung im schriftlichen Verfahren entscheiden, wenn alle Beteiligten auf mündliche Verhandlung verzichtet haben.

  • Eine neue Verhandlungsrunde oder ein neuer Schriftsatztermin müssen nicht angesetzt werden.

  • Die Zustellung des Urteils direkt an die Klägerin war korrekt, da sie sich selbst vertreten hatte, BFH-Beschluss, XI-B-13-25.


Warum ist das wichtig?

Der Beschluss stärkt die Klarheit und Planbarkeit in finanzgerichtlichen Verfahren. Mandatsniederlegung allein führt nicht dazu, dass ein Verfahren neu aufgerollt werden muss – und das ist gut so. Für Kläger:innen bedeutet das aber auch: Wer auf mündliche Verhandlung verzichtet, sollte sicherstellen, dass die eigene Interessenvertretung bis zur Urteilsverkündung geregelt ist.


Unsere Einschätzung bei TaxPro

Das BFH-Verfahren zeigt, wie wichtig eine durchdachte Prozessstrategie im Steuerstreit ist. Formale Fehler oder Lücken in der Vertretung können zum Verlust des Verfahrens führen – auch wenn die Sachlage auf den ersten Blick günstig erscheint.


Unser Tipp:

Verzichten Sie nie leichtfertig auf Ihre Verfahrensrechte – und lassen Sie vor allem bei einem Wechsel des Steuerberaters oder Anwalts alle Fristen und Verfahrensabschnitte professionell überprüfen.


Sie befinden sich im Rechtsstreit mit dem Finanzamt?

Wir stehen Ihnen mit über 30 Jahren Erfahrung zur Seite – in jedem Stadium des Verfahrens. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin mit den Steuerprofis von TaxPro.


Hinweis: Der hier besprochene Beschluss des Bundesfinanzhofs (XI B 13/25) wurde am 24.07.2025 auf der Website des BFH veröffentlicht. Die Entscheidung betrifft zentrale Fragen zur Wirksamkeit von Verfahrensverzicht und Selbstvertretung im finanzgerichtlichen Verfahren.


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Geschäftsführerin Patricia Lederer

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht

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