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Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung

  • Autorenbild: Patricia Lederer
    Patricia Lederer
  • 13. Juli
  • 2 Min. Lesezeit

Was der neue Referentenentwurf des BMF für Unternehmen und Arbeitgeber bedeutet


Steuerbescheid Mustereinspruch

Frankfurt am Main

13. Juli 2025


Am 7. Juli 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Referentenentwurf (RefE) für ein Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vorgestellt. Ziel ist es, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung zukunftsfähig und effizienter aufzustellen.


Effizienzsteigerung durch Digitalisierung und Automatisierung

Der neue Gesetzentwurf sieht vor, den risikoorientierten Prüfansatz der FKS in § 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) gesetzlich zu verankern. Künftig sollen Prüfungen der FKS durch automatisierte Datenabgleiche besser vorbereitet werden. So kann die Behörde große Datenmengen systematisch auf Risiken für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung auswerten und daraus präzise Risikobewertungen ableiten (§§ 25, 26 SchwarzArbG).


Erweiterung des Branchenkatalogs

Besonders betroffen sind künftig auch Friseur- und Kosmetikgewerbe, die in den Katalog der Branchen aufgenommen werden, die als besonders anfällig für Schwarzarbeit gelten. Damit erweitert sich der Fokus der Finanzkontrolle auf weitere Wirtschaftsbereiche.


Verbesserte Prüf- und Handhabungsmöglichkeiten

Der Entwurf sieht vor, die Möglichkeit der Prüfung an Amtsstelle zu verstärken und die Handhabbarkeit des Straf- und Bußgeldrechts in der Schwarzarbeitsbekämpfung zu verbessern. Zudem sollen Ermittlungsverfahren zukünftig in einem größeren Umfang direkt von den Hauptzollämtern bearbeitet werden. Die Beteiligungsrechte der FKS werden ebenfalls erweitert.


Bedeutung für Unternehmen und Arbeitgeber

Unternehmen und Arbeitgeber sollten sich auf diese Änderungen einstellen, da die Kontrollen künftig noch datengetriebener, gezielter und effektiver erfolgen. Eine rechtzeitige Vorbereitung und Beratung können helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen und unnötige Sanktionen zu vermeiden.


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Mit über 30 Jahren Erfahrung im Steuer- und Sozialrecht berät TaxPro Unternehmen umfassend zu Risiken und Pflichten im Bereich Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Wir begleiten Sie bei Betriebsprüfungen, helfen bei der Bewertung von Risiken und unterstützen bei der rechtssicheren Umsetzung aller Anforderungen.


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Geschäftsführerin Patricia Lederer

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht

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