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AutorenbildPatricia Lederer

Wenn das Finanzamt vollstreckt: Welchen Rechtsschutz gibt es?

Will das Finanzamt Steuerforderungen vollstrecken, kann das existenzbedrohend sein. Zum Schutz vor der Vollstreckung stehen schnelle Rechtsmittel bereit.



Vollstreckung Finanzamt

21. Februar 2019

 

Die Vollstreckung umfasst Kontenpfändungen, Zwangsversteigerung von Immobilien, Gewerbeuntersagung, Entzug von Führerscheinen, Waffenscheinen und vieles mehr.


Der Steuerpflichtige kann sich zur Wehr setzen und das Gerichtsverfahren zum Vollstreckungsschutz einleiten.


Rechtstechnisch nennt sich das Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.


Dabei ist der Zeitfaktor entscheidend:


Der Schriftsatz beim Finanzgericht muss schnell eingereicht werden, um vor der Vollstreckung geschützt zu sein.


Das Verfahren vor dem Finanzgericht ist dann ein Eilverfahren. Ziel ist die Vollstreckungsabwehr.


Es zählen nur sogenannte präsente Beweismittel, damit das Finanzgericht die Entscheidung schnell treffen kann.


Lehnt das Finanzgericht diesen Antrag ab, bestehen weitere Rechtsschutzmöglichkeiten: Dazu zählt die Anhörungsrüge bei dem Finanzgericht gemäß § 133a Finanzgerichtsordnung. Diese ist innerhalb von 2 Wochen schriftsätzlich einzureichen. Anschließend steht der Weg zum Bundesverfassungsgericht offen.


Erfahren Sie mehr zum Rechtsschutz gegen die Vollstreckung in Steuersachen.

Sehen Sie sich unser aktuelles Video an!



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