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AutorenbildPatricia Lederer

Wenn das Finanzamt schätzt: LedererLaw mit erfolgreicher Klage

Der Dauerbrenner bei der Betriebsprüfung landet ein weiteres Mal vor Gericht. Und wieder urteilt das Gericht zugunsten des Gastronomen!



Bundesfinanzhof

20. Januar 2019

 

LedererLaw wieder erfolgreich mit Klage gegen Schätzungen bei der Steuerprüfung


Das Finanzamt geht bei Betriebsprüfungen verstärkt mit pauschalen Schätzungen gegen die Unternehmen vor. Individuelle Besonderheiten des Betriebs sollen nicht entscheidend sein. Stattdessen arbeiten die Finanzbeamten mit Statistiken. Diese nennen sich dann Chi Quadrat Test, Zeitreihenvergleich oder Geldverkehrsrechnung. Flankiert durch Rohgewinnaufschlagsatz, Nachkalkulation.


Alles mit dem Effekt maximaler Hinzuschätzung.


Das führt zu fiktiven Zuschätzungen, die an der Realität der betroffenen Unternehmen komplett vorbeigehen. Das Finanzamt weitet das auf 10 Jahre aus, indem es parallel zur Betriebsprüfung ein Steuerstrafverfahren einleitet.


Die Konsequenz sind extreme Steuerforderungen. Verbunden mit direkter Vollstreckung zur Existenzvernichtung: Kontenpfändungen, Zwangsversteigerungen, Gewerbeuntersagungen. Hinzukommen der Entzug von Waffenscheinen, Führerscheinen, Pässen. Das Finanzamt weitet die Vollstreckungen gegen die Ehepartner und Kinder aus.


Auf unser Betreiben hat der Bundesfinanzhof diesem Vorgehen erneut eine klare Absage erteilt:


Wir haben durchgesetzt, dass die Zuschätzungen gegen Gastwirte verworfen werden. Vor allem, wenn sie weder schlüssig noch wirtschaftlich möglich oder vernünftig sind.


Das Kassenbuch ist nicht einfach deswegen zu verwerfen, weil es individuell geführt ist und nicht den Wünschen des Finanzamts entspricht.


Das Zahlenmaterial und die Beweise von Steuerberater und Steueranwalt müssen Beachtung finden.


Schätzungen unter Missachtung betriebsindividueller Besonderheiten sind rechtswidrig. Geschätzte Steuerforderungen sind ebenso verboten wie Steuerstrafverfahren, die allein dem Zweck dienen, statt regulärer 3-4 bis zu 10 Jahre zu schätzen. Das treibt die Steuerforderung in die Maximalhöhe und soll die Existenzbedrohung und damit die Zahlung erzwingen.


Im Fokus des Finanzamts stehen vor allem Unternehmen, die Steine haben. Dabei blenden die Prüfer aus, dass die Werte über Generationen erwirtschaftet sind, den dort Arbeitenden als Lebensgrundlage dienen und die Betriebe entgegen den Statistiken individuell geführt sind.

Diesem Verwaltungshandeln hat der Bundesfinanzhof auf unser Betreiben Einhalt geboten. Die Finanzbehörde steht damit im Fokus von Schadenersatzklagen unserer Mandanten.


Erfahren Sie mehr zum neuen Urteil gegen die Schätzungen bei der Betriebsprüfung in der Gastronomie. Sehen Sie unser aktuelles Video an!




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