Der BFH ist die höchste Instanz in Steuersachen. Müssen das die Finanzgerichte respektieren oder nicht?
Bundesfinanzhof
19. März 2019
Dürfen Finanzgerichte anders urteilen als der Bundesfinanzhof?
Die Frage ist mehr als berechtigt. Rechtswidrige Steuerbescheide lassen sich anfechten.
Die Betroffenen können dagegen klagen und ein Urteil vor dem Finanzgericht erstreiten.
Was aber geschieht, wenn das Finanzgericht die Klage abweist? Dann steht der Rechtsweg zum höchsten deutschen Finanzgericht offen, dem Bundesfinanzhof in München. Dafür bestehen zwei Möglichkeiten:
Entweder das Finanzgericht lässt die Revision zu. Das passiert eher selten.
Oder die Nichtzulassungsbeschwerde muss eingereicht werden. Diese Beschwerde greift die Nichtzulassung der Revision durch das Finanzgericht an.
Bei erfolgreicher Nichtzulassungsbeschwerde bestehen wieder zwei Möglichkeiten:
Entweder der Bundesfinanzhof entscheidet die Sache selbst. Auch dies passiert eher selten.
Oder der Bundesfinanzhof verweist die Sache zurück an das Finanzgericht. Dies geschieht deutlicher häufiger. Das hängt damit zusammen, dass erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerden schwere Verfahrensfehler des Finanzgerichts angreifen. Dann muss das Finanzgericht den Rechtsstreit neu angehen und ohne Verfahrensfehler aufklären. Daher verweist der Bundesfinanzhof die Sache an das Finanzgericht zur Aufklärung und Entscheidung zurück.
Was aber geschieht, wenn das Finanzgericht dieselben Verfahrensfehler wieder macht?
Muss es an die Anweisung des Bundesfinanzhofs gebunden sein?
Hier ist zu unterscheiden:
Die gesetzliche Vorgabe ist klar. Das Finanzgericht ist an die Entscheidung des Bundesfinanzhofs gebunden. Eine andere Einschätzung des Streitfalls verbietet sich. Dies regelt klar die Finanzgerichtsordnung zur sogenannten Bindungswirkung für die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Bundesfinanzhof genau diese Bindungswirkung ausdrücklich beschränkt oder ausschließt. Ignorieren darf das Finanzgericht den Bundesfinanzhof dann natürlich auch nicht. Zumal der Bundesfinanzhof, wenn er eine solche Einschränkung ausspricht, unmissverständlich klarstellt, auf welche Art und Weise das Finanzgericht den Prozess weiterführen muss.
Im Ergebnis ist entscheidend, dass die grundgesetzliche Rechtsweggarantie in den Prozessen vor den Finanzgerichten respektiert wird.
Beschreiten die Steuerpflichtigen den steinigen Weg bis hin zum Bundesfinanzhof, so vertrauen sie berechtigterweise darauf, dass die Entscheidung aus München vor dem Finanzgericht Respekt und Beachtung findet. Andernfalls führt das Grundrecht der Rechtsweggarantie ins Leere.
Erfahren Sie mehr zur Autorität des Bundesfinanzhofs als Bundesgericht für Steuern.
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