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AutorenbildPatricia Lederer

(Keine) Strafe ans Finanzamt - Neues Urteil 2022!

Sind die Säumniszuschläge ans Finanzamt rechtswidrig? Dazu hat der Bundesfinanzhof eine neue Entscheidung veröffentlicht.



Bundesfinanzhof

17. Januar 2022

 

Wer die Steuer zu spät bezahlt, muss mit Säumniszuschlägen rechnen. Das bedeutet: Strafen ans Finanzamt bezahlen.


Sind diese Strafen noch zeitgemäß? Vielleicht sogar rechtswidrig?


Dazu gibt's eine neue Entscheidung vom Bundesfinanzhof - veröffentlicht am 13. Januar 2022.

  • Was das für Steuerzahler bedeutet

  • Sind die Säumniszuschläge rechtswidrig?

  • Sogar verfassungswidrig?

Das Finanzamt setzt die Säumniszuschläge immer dann fest, wenn die Steuern nicht pünktlich bei Fälligkeit bezahlt sind. Von der Höhe her sind das 1% der offenen Summe an Steuern. So regelt das der §240 Absatz 1 Satz 1 in der Abgabenordnung.

Der Bundesfinanzhof stellt jetzt klar fest:


Diese Säumniszuschläge sind rechtswidrig.


Das Gericht argumentiert mit der Funktion der Säumniszuschläge: Zum einen Teil sollen die Strafen Druck erzeugen, die Steuern zu bezahlen. Das soll nach Einschätzung des Gerichts auch so bleiben.


Zum anderen Teil haben die Säumniszuschläge aber auch eine zinsähnliche Funktion. Denn sie sollen eben jenen Vermögensvorteil abschöpfen, der dadurch entsteht, dass die Steuer nicht bezahlt wird. Wer die Steuer nicht bezahlt, könnte das Geld anderweitig investieren. Dadurch entsteht ein Vermögensvorteil - und genau diesen zinsähnlichen Vorteil sollen die Säumniszuschläge kompensieren.


Das ist der Knackpunkt: Denn die Zinsen, die das Finanzamt von säumigen Steuerzahlern fordert, liegen bei 6% pro Jahr - und dieser Zinssatz ist verfassungswidrig. Der Bundesfinanzhof hatte erste verfassungsrechtliche Bedenken bereits in seiner wegweisenden Entscheidung vom 25. April 2018 deutlich gemacht.


Daraufhin hat das Bundesverfassungsgericht die Steuerzinsen am 18. August 2021 für verfassungswidrig erklärt.


Jetzt stellt der Bundesfinanzhof fest: Nicht nur die Steuerzinsen sind verfassungswidrig. Sondern auch die Säumniszuschläge. Denn diese Strafen ans Finanzamt enthalten ebenfalls einen zinsähnlichen Anteil.


Sind die Steuerzinsen jetzt ganz vom Tisch? Oder bleibt ein Teil davon als Druckmittel für das Finanzamt erhalten, um säumige Steuerzahler zur Bezahlung anzuhalten?


Erfahren Sie mehr dazu:

Sehen Sie hier unser neues Video zur Entscheidung des Bundesfinanzhofs an!




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