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Finanzamt & Bargeld: BFH stoppt Schätzung von Einnahmen

  • Autorenbild: Patricia Lederer
    Patricia Lederer
  • vor 3 Tagen
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 2 Tagen

BFH veröffentlicht Urteil gegen Schätzung von Einnahmen bei der Betriebsprüfung


Bundesfinanzhof_Steuerrecht_Urteile_Finanzamt_Gerichtsprozess_TaxPro

Frankfurt am Main

04. April 2026


Das Finanzamt schätzt Einnahmen – oft ohne klare Grundlage. Gerade bei Bargeld unterstellt das Finanzamt schnell: Hier stimmt etwas nicht. Also wird geschätzt.

Ein weiteres Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) setzt dieser Praxis jetzt klare Grenzen. Der Bundesfinanzhof hat die Entscheidung am 19. März 2026 veröffentlicht.


Die Schätzung von Einnahmen durch das Finanzamt

Eine selbstständige Frau gibt für ein Jahr keine Steuererklärung ab. Das Finanzamt reagiert sofort: Es schätzt die Einnahmen. Die Methode ist einfach – und problematisch: Vier Kunden pro Tag. 70 Euro pro Kunde. So kommt das Finanzamt auf über 40.000 Euro Einnahmen im Jahr.Die Folge: eine hohe Steuernachzahlung.

Die Frau wehrt sich.


Die entscheidende Frage: Woher kommen diese Zahlen?

Das Finanzamt beruft sich auf „Erfahrungswerte“ der Steuerfahndung. Auch das Finanzgericht übernimmt diese Zahlen.


Aber niemand legt offen:

  • aus welchen Fällen diese Werte stammen

  • ob die Betriebe vergleichbar sind

  • wie die Zahlen überhaupt ermittelt wurden


Für die Betroffene entsteht ein klares Problem:Sie soll sich gegen eine Schätzung verteidigen – ohne die Grundlage zu kennen.


BFH-Urteil: Finanzamt muss Daten zur Schätzung offenlegen

Der Bundesfinanzhof greift ein. Er stellt klar: Das Finanzamt darf schätzen. Aber: Die Schätzung muss nachvollziehbar sein. Die Grundlagen müssen offengelegt werden.

Wenn Finanzamt oder Gericht mit Vergleichswerten arbeiten, müssen sie diese konkret benennen.

Betroffene müssen prüfen können, ob die Zahlen überhaupt passen.

Passiert das nicht, verletzt das ihr Recht auf rechtliches Gehör.


Warum das Urteil so wichtig ist

Das Urteil trifft einen zentralen Punkt im Steuerrecht:

Das Finanzamt arbeitet bei Schätzungen häufig mit internen Daten. Diese Daten bleiben oft verborgen. Genau das stoppt der Bundesfinanzhof jetzt. Er macht klar:


Schätzungen dürfen keine Blackbox sein.

Bargeld und Finanzamt: typisches Konfliktfeld

Immer wenn Bargeld im Spiel ist, wird das Finanzamt besonders streng. Typische Branchen sind: Gastronomie, Dienstleistungen, Handwerk oder Einzelhandel. Hier unterstellt das Finanzamt schnell unvollständige Einnahmen.Die Folge sind Schätzungen – oft deutlich zu hoch.


Schätzung angreifen: darauf kommt es an

Wenn das Finanzamt schätzt, müssen Sie zwei Punkte prüfen:


  • Erstens: Darf überhaupt geschätzt werden?

  • Zweitens: Ist die Höhe der Schätzung gerechtfertigt?


Gerade die Höhe bietet häufig Angriffspunkte.

Das neue Urteil stärkt die Position betroffener Unternehmer und Selbständiger deutlich. Denn ohne nachvollziehbare Daten hält eine Schätzung nicht stand.


Einspruch entscheidet über Ihr Geld

Viele akzeptieren eine Schätzung – und genau das wird zum Problem. Denn ohne Einspruch bleibt der Steuerbescheid bestehen. Betroffene haben nur einen Monat Zeit, um zu reagieren. Mit einem Einspruch zwingen Sie das Finanzamt, die Schätzung zu überprüfen.Und genau hier lassen sich viele Bescheide erfolgreich korrigieren.


Fazit

Das höchste Steuergericht setzt der Schätzung von Einnahmen durch das Finanzamt klare Grenzen:

Das Finanzamt darf schätzen – aber nicht im Verborgenen.

Vergleichsdaten müssen auf den Tisch. Schätzungen müssen überprüfbar sein.

Für betroffene Unternehmer und Selbständige bedeutet das: Sie können sich gegen Schätzungen wehren – und sollten das auch tun.


TaxPro – erste Adresse gegen Schätzungen des Finanzamts

Der Bundesfinanzhof führt seine neuere Rechtsprechung gegen die Schätzungen des Finanzamts damit fort.

RA Patricia Lederer, Steuerfachanwältin bei TaxPro GmbH, hat an dieser Entwicklung der Rechtsprechung maßgeblich mitgewirkt und Grundsatzurteile gegen die Schätzungen erstritten.


➡️ Das Finanzamt muss bei der Schätzung die betriebsindividuellen Besonderheiten berücksichtigen. Die geschätzten Einnahmen müssen durch den konkreten Betrieb überhaupt zu erwirtschaften sein. Die Schätzung muss schlüssig und verhältnismäßig sein.


➡️ Eine Schätzung darf sich nicht an der sogenannten "Bibel" orientieren, der Richtsatzsammlung aus dem Bundesfinanzministerium. Die darin enthaltenen Daten sind als Vergleichs-Parameter ungeeignet.


➡️ Basiert die Schätzung auf Vergleichswerten aus anderen Fällen, so muss das Finanzamt diese Vergleichswerte offenlegen. Gleiches gilt nach dem jetzt veröffentlichten Urteil für das Finanzgericht, das sich in erster Instanz auf Vergleichswerte anderer Fälle beruft.


Das jetzt veröffentlichte Urteil zeigt:

  • Unternehmer brauchen eine klare Verteidigung gegen rechtswidrige Schätzungen.

  • Ohne professionelle Hilfe laufen Firmen Gefahr, zwischen überzogenen Fantasiezahlen und realitätsfernen Nachkalkulationen zerrieben zu werden.

  • TaxPro ist die erste Adresse, wenn es darum geht, Schätzungen des Finanzamts zu zerschlagen und Mandanten vor ruinösen Folgen zu schützen.


Mehr dazu verrät RA Lederer im Interview mit dem Handelsblatt:






 
 

Kontakt

TaxPro Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kruppstrasse 110

60388 Frankfurt am Main

T: +49 (0)69 949 4444 20
F: +49 (0)69 949 4444 29
E: team[at]taxpro-gmbh.de

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Geschäftsführerin Patricia Lederer

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht

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