Das Bundesfinanzministerium hat die neuen Zahlen veröffentlicht für die Reisekosten im Ausland
Berlin
18. Dezember 2023
Mehr Geld von der Steuer absetzen, mehr Reisekosten in der Firma abrechnen. Wer clever ist bereitet sich jetzt auf die neuen Reisekosten 2024 vor.
Das geht mit den neuen Pauschalen, die ab dem 1. Januar 2024 gelten.
Das Bundesfinanzministerium hat turnusmäßig die neuen Reisekosten-Pauschalen veröffentlicht. Damit können Unternehmer und Angestellte ab dem 1. Januar 2024 mehr Geld von der Steuer absetzen.
Angestellte haben die Wahl, mit den neuen Pauschalen mehr Reisekosten in der Firma abzurechnen und sich erstatten zu lassen.
Doch Vorsicht ist geboten:
Die Pauschalen gelten nur auf den ersten Blick für die Verpflegung und für die Übernachtung.
Für die Verpflegung gelten die neuen Pauschalen gleichermaßen für alle. Damit können alle alles absetzen, unabhängig davon ob es eine Geschäftsreise als Selbständiger ist oder eine Dienstreise als Angestellter.
Doch für die Übernachtung gelten besondere Regeln:
Was gilt wenn das Hotel oder das Airbnb günstiger ist?
Lässt sich dann die höhere Pauschale bei der Steuer absetzen?
Hier gelten für Angestellte andere Regeln als für Selbständige. Nur Angestellte können die höhere Pauschale angeben, für Selbständige gilt das nicht. Angestellte können in der Reisekostenabrechnung bei der Firma die höheren Pauschalen angeben und sich erstatten lassen, Selbständige können das nicht.
Steuerlich absetzen: Hier gelten für alle dieselben Regelungen. Absetzbar sind nur die tatsächlichen Kosten für die Übernachtung, auch wenn die Pauschalen aus dem Bundesfinanzministerium höher sind. Das gilt für Angestellte bei den Werbungskosten ebenso wie für Selbständige und Unternehmer bei den Betriebsausgaben.
Diese Regelung gilt für alle gleichermaßen, für Angestellte wie auch für Selbständige und für Unternehmer.
Quelle:
Bundesfinanzministerium, Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2024, Aktenzeichen IV C 5 - S 2353/19/10010 :005
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