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  • AutorenbildPatricia Lederer

Steuerhinterziehung: Muss Alfons Schuhbeck in den Knast?

Der TV-Koch muss sich jetzt vor Gericht verantworten. Welche Strafe droht ihm? Sollte er alles zugeben?



Steuerhinterziehung

26. August 2022

 

Bunte und Focus haben berichtet: Alfons Schuhbeck steht ab dem 5. Oktober 2022 vor Gericht. Es geht um Steuerhinterziehung und mehr als 2 Millionen Euro. Welche Chancen hat Schubeck im Gerichtsprozess? Welche Strafe droht ihm?


Anwälte raten dazu dass Alfons Schuhbeck alles zugeben sollte, erklären sollte wie es zur Steuerhinterziehung kam. Dann könne er auf eine mildere Strafe hoffen. Denn bei der Steuerhinterziehung droht ihm eine Haftstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren.


Doch das ist nur die halbe Wahrheit.


Vor der Frage welche Strafe droht ist zuerst die entscheidende Frage zu klären: Liegt überhaupt eine Steuerhinterziehung vor? Zuerst muss der Straftatbestand erfüllt sein, die Steuerhinterziehung muss zweifelsfrei feststehen. Erst danach urteilt das Gericht über die Strafzumessung, also ob und wie lange die Haftstrafe ausfällt.


Wann aber steht die Steuerhinterziehung zweifelsfrei fest? Wer entscheidet das?


Wichtig zu wissen ist worum es beim Prozess gegen Alfons Schuhbeck geht. Das Finanzamt und die Steuerfahndung haben die Schuhbeck Betriebe geprüft. Das Finanzamt arbeitet dabei mit Schätzungen. Das bedeutet: Die Buchhaltung soll nicht korrekt sein, daher schätzt das Finanzamt was an der Steuer vorbei verdient ist.


Diese Schätzung steht dann im Steuerbescheid, und dies für eine Vielzahl von Jahren die das Finanzamt prüft.


Aber wer darf das entscheiden? Das Landgericht München, das die Anklage gegen Schuhbeck zugelassen hat? Oder muss das Landgericht einen Blick werfen zum Bundesfinanzhof, dem Bundesgericht für die Steuer und das Finanzamt?


Und welche Chancen hat Alfons Schuhbeck wenn das Urteil negativ ausfällt? Muss er dann wirklich in Haft?


Das sind komplexe steuerrechtliche Fragen. Feststeht: Im Prozess wegen Steuerhinterziehung alles zugeben und auf eine milde Strafe zu hoffen - das ist nur die halbe Wahrheit.


Die ganze Wahrheit ist:

Zuallererst muss überhaupt erst einmal feststehen, dass da wirklich eine Steuerhinterziehung ist.


Diese Frage ist steuerrechtlicher Natur und im Gerichtsprozess zu klären. Das wird die Aufgabe des Landgerichts München sein. 18 Gerichtstermine stehen im "Ingwer"-Prozess ab dem 5. Oktober 2022 bis Weihnachten 2022 auf dem Plan. Erst dann wird klar sein, ob im Fall Alfons Schuhbeck wirklich eine Steuerhinterziehung vorliegt oder nicht. Zumindest in der ersten Instanz, denn das Urteil kann und darf er anfechten bis hin zum Bundesgerichtshof.









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