Das Finanzamt hat eine neue Zielgruppe für die Steuerprüfung im Visier. Diese 4 Punkte sollten Sie wissen!
Betriebsprüfung
10. September 2021
Das Finanzamt hat eine neue Zielgruppe für die Steuerprüfung entdeckt: Influencer auf Youtube, Instagram, Twitch, Tiktok, OnlyFans, Facebook.
Was und wie prüft das Finanzamt?
1. Der Steckbrief
Zuerst schaut der Steuerprüfer sich das Profil an, den sogenannten Steckbrief. Welcher Kanal ist das? Wie sieht das Profil auf Insta und auf Facebook aus?
Was wird gepostet? Welche Videos sind zu sehen?
2. Die Einnahmen
Dann verschafft der Prüfer sich einen Überblick über die Einnahmen. Was müsste der Youtuber, der Influencer verdienen? Und hat er*sie wirklich alle Einnahmen bei der Steuer angegeben?
Das Finanzamt nutzt für die Kontrolle Analyse Tools.
Die sind öffentlich und zeigen, was große Youtuber und Influencer beispielsweise bei Twitch oder TikTok verdienen. Zusätzlich nutzen die Beamten eigene Tools und Rechenmethoden, mit denen sie die Umsätze und Gewinne schätzen.
Wir bei TaxPro wissen: Wenn das Finanzamt Einnahmen schätzt, lässt sich das steuerrechtlich angreifen. Denn jede Schätzung hat einen entscheidenden Schwachpunkt: Sie ist allgemein, pauschal und berücksichtigt nicht die konkreten Zahlen und was konkret im geprüften Betrieb los ist.
3. Die Affiliate Links
Dann schauen sich die Beamten die Affiliate Links an. Stellt der Kanal Produkte vor? Das könnten Geldwerte Vorteile oder Sachzuwendungen sein.
Die Produkte sind ja Einnahmen und die müssten bei der Steuer angegeben werden.
Wir bei TaxPro raten daher Youtuber*innen und Influencer*innen:
Wenn Sie die Produkte behalten wollen, fragen Sie bei Ihrem Partner nach. Viele Firmen versteuern das bereits, bevor sie Ihnen die Artikel zur Verfügung stellen. Fragen Sie nicht nur nach, sondern lassen Sie sich die schriftliche Bestätigung dafür geben. Bei Ihrer eigenen Steuerprüfung trifft Sie die Beweislast, dass die Sache wirklich schon versteuert ist.
Wenn Sie die Sachen zurückschicken, dokumentieren Sie das mit Beweisen. Was haben Sie genau zurückgeschickt? Wann genau und wie? Im Worst Case trifft Sie die Beweislast, dass Sie die Artikel nach Ihrem Video oder Post wirklich nicht behalten haben.
4. Die Betriebsausgaben
Die Prüfer schauen sich die Ausgaben genau an. Die Handtasche für den neuen Post, das Handy für das neue Video - lässt sich das nicht auch privat benutzen?
Privat genutzte Produkte akzeptiert das Finanzamt nicht als Betriebsausgaben.
Das Finanzamt stützt sich dabei auf die sogenannte Blaumann Rechtsprechung. Die besagt: Der Blaumann lässt sich absetzen bei der Steuer, der Anzug mit Krawatte aber nicht. Denn den Blaumann trägt der Mensch nur bei der Arbeit. Den Anzug könnte man aber durchaus auch privat tragen.
Wir bei TaxPro wissen: Diese Blaumann Rechtsprechung ist veraltet. Sie lässt sich auf das Social Media Business nicht so leicht übertragen.
Das zeigt auch der sogenannte Bestatter Fall, der aktuell die Gerichte beschäftigt. Geklagt hat dort ein Trauerredner, der seinen schwarzen Anzug ausschließlich bei Bestattungen und Trauerreden trägt - und nicht in der Freizeit. Der Bundesfinanzhof entscheidet zurzeit über diesen Fall.
Erfahren Sie mehr über Prüfungsmethoden des Finanzamts bei Youtubern und Influencern.
Sehen Sie hier unser aktuelles Video an!
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