top of page
  • AutorenbildPatricia Lederer

Neues rund um Steuer & Finanzamt ab 1. Januar 2024

Neue Gesetze und Urteile im Steuerrecht - Das sollten Sie wissen!



Steuer Tipps & Tricks

22. Januar 2024

 

Das Steuerrecht hält für 2024 eine Vielzahl von Änderungen bereit:


Für Jede/n ist wieder etwas dabei! Hier ein kurzer Überblick über die Themen:

 

Gesetzlicher Mindestlohn steigt auf 12,41 € und Minijobgrenze wird angehoben:

 

Ab dem 1. Januar 2024 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,41 € pro Stunde. Das führt zu Anpassungen bei der Geringfügigkeitsgrenze (Minijob) und dem Übergangsbereich: Die Geringfügigkeitsgrenze steigt auf 538 €, die monatliche Überschreitungsgrenze für Minijobber auf 1.076 €, und im Jahr können in Ausnahmefällen bis zu 7.532 € verdient werden.

 

Längere Fristen für Schlussabrechnungen bei Corona-Hilfen:


Unternehmen, die Corona-Hilfen erhalten haben, müssen ihre Schlussabrechnung einreichen. Die Frist endete am 31. Oktober 2023, aber prüfende Dritte haben bis zum 31. Januar 2024 Zeit. Im Einzelfall kann bis dahin eine Verlängerung der Schlussabrechnung über prüfende Dritte bis zum 31.3.2024 beantragt werden. Sofern von Unternehmern dennoch bisher keine Schlussabrechnung eingereicht wurde, ist dies schnellstmöglich nachzuholen. Nach der Prüfung erfolgt die endgültige Mitteilung über die Förderhöhe, was zu Bestätigungen oder Nach- beziehungsweise Rückzahlungen führen kann.

 

Überprüfung und Anpassung der Steuervorauszahlungen:

 

Aktuell sollten Unternehmen, die einen Ergebnisrückgang erwarten, die Möglichkeit einer Anpassung ihrer Steuervorauszahlungen in Betracht ziehen. Dies ist ein effektiver Weg, um die Liquidität zu schonen. Die Anpassung der Vorauszahlungen für das Jahr 2022 ist bis zum 31. August 2024 möglich. Die Anpassung für das Jahr 2023 ist bis zum 30.06.2025 möglich und bereits jetzt kann eine Anpassung auf Basis aktueller Geschäftszahlen beantragt werden kann. Auch die Vorauszahlungen für 2024 sollten geprüft und gegebenenfalls angepasst werden, sofern eine nutzbare Planung vorhanden ist.


Doch wie behalten Steuerpflichtige und ihre Berater hier den Überblick? Was gilt für wen ab wann?


Ganz einfach: Mit dem TaxPro Newsletter. Hier finden Sie alle Informationen rund um die aktuellen Steuerthemen. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für Unternehmer und Freiberufler, für Bezieher von Kapitaleinkünften, für Hauseigentümer ebenso wie für GmbH-Gesellschafter und GmbH-Geschäftsführer.

Schauen Sie dazu auch gerne auf unserem YouTube Kanal: www.taxpro.tv vorbei.


Und wenn Sie eine Beratung benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Einen Termin können Sie hier buchen: Individuelle Erstberatung

Schauen Sie hier in unseren kostenlosen TaxPro Newsletter rein und machen Sie sich schlau ⬇️


2023_08 TaxPro GmbH Newsletter
.pdf
PDF herunterladen • 572KB


bottom of page