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  • AutorenbildPatricia Lederer

Neues Mega Finanzamt kommt am 1.1.2024!

Das Bundesfinanzministerium hat ein neues Gesetz vorgelegt mit weitreichenden Befugnissen für das neue Super-Finanzamt


Steuerbescheid Mustereinspruch

Frankfurt am Main

18. September 2023

 

Der Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium vom 13. September 2023 ist erst wenige Tage alt und sorgt bereits für mächtig Wirbel.


Das Bundesfinanzministerium plant die Einrichtung eines neuen Mega-Finanzamtes, das ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb gehen soll.

Dieses Amt wird mit weitreichenden Befugnissen zur Bekämpfung von Finanzkriminalität ausgestattet. Es vereint die Funktionen verschiedener bisher eigenständiger Ermittlungsbehörden in Deutschland. Es trägt den Namen Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität, kurz: BBF.


Befugnisse des Mega-Finanzamtes:

Das BBF wird dazu befugt sein, alles zu vernetzen und zu analysieren, was bisher von vielen verschiedenen Einzelbehörden in Deutschland getan wurde. Es wird alle diese Aktivitäten an einer zentralen Stelle bündeln und soll somit effektiver gegen Finanzkriminalität und Steuerhinterziehung vorgehen.


Zum Beispiel dürfen lokale Finanzämter Steuerprüfungen durchführen, die Steuerfahndung ermittelt in Steuerstrafsachen, der Zoll kontrolliert und beschlagnahmt, und eine spezielle Abteilung ist für die Bekämpfung von Geldwäsche zuständig. All diese Ermittlungsbehörden und Kapazitäten, die bisher auf viele einzelne Stellen verteilt waren, werden nun beim BBF gebündelt. Es ist geplant, dass etwa 1700 Beamte dort arbeiten werden, um gegen Finanzkriminalität vorzugehen.


Laut Bundesfinanzministerium soll das Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz die Geldwäschebekämpfung in Deutschland nachhaltig verbessern und eine Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität schaffen, die Analyse, straf- und verwaltungsrechtliche Ermittlungen sowie Aufsicht unter einem Dach vereint. Ziel ist es, die Strukturen und Kompetenzen zu schaffen, die eine nachhaltige Priorisierung der Geldwäschebekämpfung, insbesondere in internationalen Fällen mit Bezug zu Deutschland, sicherstellen.


Bargeldgrenze und verdächtige Geldbeträge:

Ab 2024 sollten Reisende beachten, dass die Bargeldgrenze für das Mitführen von Bargeld auf 10.000 € begrenzt ist. Wenn Sie mehr als 10.000 € bei sich haben und dies nicht anmelden, kann das BBF Bargelder beschlagnahmen und einziehen lassen. Anders als bisher braucht das Bargeld bei ungeklärter Herkunft nicht mehr zurückgegeben werden.


Das Bundesfinanzministerium argumentiert, dass es für Bürger keinen - nicht kriminellen - Grund gebe, so viel Bargeld auf Reisen mitzunehmen, da Überweisungen für Zahlungen im Ausland verfügbar seien. Daher könne das Mitführen hoher Bargeldbeträge auf kriminelle Aktivitäten hinweisen.


Zugriff auf Daten über Unternehmen:

Das BBF wird Zugriff auf umfangreiche Informationen über Unternehmen haben. Dies umfasst Daten aus dem Transparenzregister, in dem Informationen über Firmen in Deutschland erfasst sind. Das BBF kann diese Informationen überprüfen und auf ihre Richtigkeit hin überprüfen, einschließlich Angaben zur Geschäftsführung, Eigentümerschaft und Bankkonto. Dies soll dazu beitragen, die Transparenz und Überwachung von Unternehmen zu erhöhen.


Zugriff auf Immobiliendaten:

Für Immobilieneigentümer gibt es eine wichtige Änderung. Ein neues Immobilientransaktionsregister wird eingeführt, das Käufe und Verkäufe von Immobilien erfasst. Wenn der Kauf- oder Verkaufspreis einer Immobilie über 100.000 € liegt, werden die Transaktionsdaten erfasst und können vom BBF eingesehen und analysiert werden. Dieses Register soll der Bekämpfung von Finanzkriminalität und Steuerhinterziehung im Immobiliensektor dienen. In der Gesamtschau mit der neuen Grundsteuer gewinnen Ermittler somit umfassenden Einblick in die Eigentumsverhältnisse bei Immobilien in Deutschland.


Das neue Gesetz ist derzeit noch ein Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium, der zur Diskussion steht. Es wird jedoch erwartet, dass es in naher Zukunft verabschiedet wird und ab dem 1. Januar 2024 in Kraft tritt.


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