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AutorenbildPatricia Lederer

Neue Nummer für (fast) Alle ab 24. Oktober 2024

Die neue Wirtschafts-ID-Nummer kommt für Millionen Bürger in Deutschland


Steuerbescheid Mustereinspruch

Frankfurt am Main

23. September 2024

 

Am 24. Oktober 2024 kommt eine wichtige Neuerung: die Wirtschafts-Identifikationsnummer. Alle Firmen, Selbstständigen und viele Bürger in Deutschland erhalten diese neue Nummer, die sie zukünftig verpflichtend im Umgang mit Finanzämtern und Behörden nutzen müssen.


Doch was genau bedeutet das für Sie?

Hier sind die vier wichtigsten Punkte, die Sie wissen sollten:


  1. Wer bekommt die Nummer?

    Die Wirtschafts-Identifikationsnummer gilt für alle wirtschaftlich Tätigen in Deutschland – das heißt, alle Firmen und Selbstständigen, egal ob groß oder klein, ob GmbH, Einzelunternehmer oder Freiberufler. Auch nebenberuflich Selbstständige und GbRs fallen darunter. Arbeitnehmer und private Vermieter sind derzeit noch ausgenommen, aber das könnte sich in Zukunft ändern.

  2. Warum wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer eingeführt?

    Der Plan des Bundesfinanzministeriums: Statt vieler verschiedener Nummern (wie Steuernummer, Umsatzsteuer-ID, Betriebsnummer usw.) soll es eine zentrale Nummer geben. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand zu verringern und die Prozesse zu vereinfachen. Allerdings bringt die neue Nummer auch Vorteile für Behörden, die mit einem Klick auf alle relevanten Daten zugreifen können.

  3. Wie erhalten Sie die Nummer?

    Wenn Sie bereits eine Umsatzsteuer-ID haben, wird die Wirtschafts-ID einfach durch das Anhängen von "-00001" an Ihre bestehende Umsatzsteuer-ID gebildet. Sie bekommen also keine separate Mitteilung, sondern müssen die Nummer selbst zusammensetzen. Für alle, die keine Umsatzsteuer-ID haben (z.B. Kleinunternehmer), wird die Wirtschafts-ID automatisch über Elster oder den Steuerberater zugeteilt.

  4. Ab wann gilt das Ganze?

    Die Regelung tritt am 24. Oktober 2024 in Kraft. Ab diesem Datum müssen alle mit einer Umsatzsteuer-ID die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer verwenden. Wer keine Umsatzsteuer-ID hat, erhält die Mitteilung bis spätestens 30. November 2024. Gründer und neue Unternehmen bekommen ihre Nummer erst ab dem 1. Juli 2025 zugewiesen.


Wichtig zu wissen: Diese neue Nummer ist nicht optional – sie muss im Umgang mit dem Finanzamt und später auch anderen Behörden verwendet werden.







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