Gastronomie, Bargeld und Finanzamt - Betriebsprüfer machen Jagd auf manipulierte Kassen.
Betriebsprüfung
26. März 2019
Die Gastronomie steht aktuell erneut unter Generalverdacht: Asiatische Restaurants sollen manipulierte Kassen eingesetzt und dadurch Steuern in erheblicher Höhe hinterzogen haben.
Dies bestätigt ein weiteres Mal den Generalverdacht der Finanzbehörden gegenüber den Gastronomen:
- Bargeldumsätze seien ein Indiz für Steuerhinterziehung
- Besonders niedrige Preise deuteten ebenfalls darauf hin, dass der Gastwirt an der Steuer vorbei arbeite.
Diese Einschätzung vertreten sowohl die Finanzbehörden als auch die Deutsche Steuergewerkschaft. Das hat zur Konsequenz, dass die Betriebsprüfer die Kasse des Unternehmens verwerfen und Umsätze und Gewinne hinzu schätzen.Das Finanzamt bedient sich dabei verschiedener Schätzmethoden.
Diese Schätzungen der Betriebsprüfung sind steuerrechtlich angreifbar.
Im Prozess vor den Finanzgerichten und den Strafgerichten stellen sich regelmäßig die entscheidenden Fragen:
- Ist dieser Generalverdacht „schwarzer Kassen“ im konkreten Fall gerechtfertigt?
- Ist dieser begründet und mit Beweisen untermauert?
- Berücksichtigen die Finanzbeamten die grundgesetzliche Unschuldsvermutung?
Die Antwort darauf bleibt das Finanzamt regelmäßig schuldig.
Zum einen stützt sich der Generalverdacht auf vermeintliche Erfahrungswerte aus den Prüfungen anderer Betriebe.
Zum anderen erhält der Unternehmer nicht die gebotene Einsicht in das angebliche Beweismaterial des Finanzamts.
Das ist aber wesentlicher Bestandteil der Grundrechte auf rechtliches Gehör und auf Waffengleichheit. Und genau diese Grundrechte garantieren die grundgesetzliche Unschuldsvermutung.
Erfahren Sie mehr zum Generalverdacht "schwarzer" Kassen in der Gastronomie.
Sehen Sie sich unser aktuelles Video an!
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