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  • AutorenbildPatricia Lederer

Kurzarbeit erkennt der Fiskus automatisch - Lederer im Interview

Dieses Jahr müssen besonders viele Menschen eine Steuererklärung abgeben. Manche fragen sich, ob das Finanzamt die Pflicht überhaupt kontrolliert. Doch das klappt sogar automatisch.


Wirtschaftswoche

23. April 2021

 

Die Kurzarbeit 2020 sorgt jetzt für Mehrarbeit: Millionen Deutsche müssen erstmals eine Steuererklärung abgeben. Denn sobald sie mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen im Jahr kassiert haben — dazu zählt auch das Kurzarbeitergeld — greift die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.

Dabei sollte niemand darauf hoffen, unbemerkt ohne Steuererklärung wegzukommen.
„Die Wahrscheinlichkeit liegt quasi bei null“, sagt Patricia Lederer, Fachanwältin für Steuerrecht aus Frankfurt.

Denn Unternehmen meldeten die für ihre Angestellten abgeführte Lohnsteuer automatisch dem Finanzamt. Weil diese Meldungen bereits die steuerliche Identifikationsnummer enthielten, würde das Finanzamt Abweichungen automatisiert erkennen. „Die Software schlägt bei Kurzarbeit sofort an“, so Lederer. Auch die Arbeitsagentur, die detailliert über Kurzarbeit informiert wird, tausche Daten mit den Finanzämtern aus. So falle niemand durchs Raster. Während freiwillig abgegebene Steuererklärungen vier Jahre lang, für 2020 also bis Ende 2024, abgegeben werden können, müssen Pflicht-Steuererklärungen bis Ende Juli des Folgejahres eingehen. Dieses Jahr fällt die Frist wegen eines Wochenendes auf den 2. August. Nur wenn Profis unterstützen, Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, bleibt mehr Zeit. Für die Erklärung für 2020 bleibt dann bis Ende Februar 2022 Zeit.


Strengere Sitten

Zeichnet sich ab, dass Steuerzahler es nicht pünktlich schaffen, sollten sie mit Begründung um eine Fristverlängerung bitten. Lederer beobachtet, dass Finanzämter sonst schnell ungemütlich werden. „Kam früher noch ein freundliches Erinnerungsschreiben mit einmonatiger Antwortfrist, landen solche Fälle jetzt teils direkt bei der Strafstelle des Finanzamts.“


Außerdem drohen Verspätungszuschläge. Berechnet werden pro Monat 0,25 Prozent der um Vorauszahlungen und Steuerabzugsbeträge verminderten Steuer, mindestens aber je 25 Euro. Die Abgabe einer unvollständigen Steuererklärung kann ein Ausweg sein, wenn die Zeit drängt. Sobald der Steuerbescheid vorliegt, bleibt dann noch ein Monat Zeit für einen Einspruch, um fehlende Angaben — etwa zu beruflichen Ausgaben — zu ergänzen.


Wirtschafts Woche vom 23.04.2021 Ausgabe 17 verfasst von Niklas Hoyer


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