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  • AutorenbildPatricia Lederer

Kassennachschau – darf das Finanzamt in die Kasse greifen?

Die Gastronomen stehen erneut im Visier des Finanzamts. Der Generalverdacht lautet: Bargeldzahlungen der Gäste seien ein Indiz für Steuerbetrug.



Kassenprüfung

11. Mai 2019

 

Konsequenz ist, dass die Betriebsprüfer die Kassenführung des Unternehmens verwerfen und Umsätze und Gewinne schätzen. Das Finanzamt nutzt dabei verschiedene Schätzmethoden.


Aus steuerrechtlicher Sicht sind diese Schätzungen der Betriebsprüfung angreifbar.


Dies gilt insbesondere auch für die Prüfungsmethode, die das Steuerrecht in diesem Zusammenhang vorsieht: Die sogenannte Kassennachschau.


Dabei handelt es sich um eine Prüfungsmethode vor Ort. Diese kann jederzeit, ohne Ankündigung und zur besten Zeit in der Gaststätte durchgeführt werden. Das wirft aber schwerwiegende steuerrechtliche Fragen auf:

  • Ist die Kassennachschau im konkreten Fall gerechtfertigt?

  • Ist die Kassennachschau konkret begründet, sowohl von den Tatsachen her als auch vom Zeitpunkt und Umfang?

Sobald diese Fragen nicht zweifelsfrei aufgeklärt werden im Prozess vor den Finanzgerichten, gilt:


Dies kann signifikante Schadenersatzansprüche des Gastronomen nach sich ziehen und ist wesentlicher Bestandteil der Grundrechte auf rechtliches Gehör, Waffengleichheit und Freiheit der Berufsausübung.


Erfahren Sie mehr über die Testesser vom Finanzamt.

Sehen Sie sich unser aktuelles Video an!



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