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  • AutorenbildPatricia Lederer

Geld vom Finanzamt wg. Energiekrise und Inflation: So gehts!

Das Bundesfinanzministerium öffnet den Geldhahn: Bürger:innen können die Steuer-Zahlungen 2022 zurückholen.



Bundesfinanzministerium

15. Oktober 2022

 

Gute Nachrichten für alle Selbständigen, Unternehmen, Rentner und Vermieter:


Das Bundesfinanzministerium öffnet den Geldhahn.

Das BMF Schreiben vom 5. Oktober 2022 stellt klar: Die gestiegenen Energiekosten als Folge des Ukrainekrieges und der EU Sanktionen belasten die Bevölkerung und die Unternehmen schwer. Finanzielle Unterstützung ist daher dringend geboten.


Zu diesem Zweck haben Bürger:innen und Unternehmen die Möglichkeit, ihre Steuerzahlungen beim Finanzamt zurückzufordern. Dies soll die Liquidität stärken und den Betroffenen helfen, die Energiepreise und die Inflation in den nächsten Monaten zu meistern.


Die neue Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022. Sie umfasst insbesondere die Steuervorauszahlungen, aber auch fällige Steuern wie beispielsweise Nachzahlungen. Inhaltlich sind die Steuererstattungen beschränkt auf bestimmte Steuerarten:


Einkommensteuer - Dies gilt für Unternehmen, Selbständige, Gewerbebetreibende, Rentner und Vermieter. Es profitieren Einzelunternehmer ebenso wie Personengesellschaften und Privatpersonen.


Körperschaftsteuer - Dies gilt für Kapitalgesellschaften. Insbesondere GmbHs und Aktiengesellschaften.


Hinzukommen Billigkeitsmaßnahmen im Rahmen der Vollstreckung von Steuerforderungen. Dazu zählen insbesondere die Stundung und die einstweilige Einstellung sowie die Beschränkung der Vollstreckung (Stichwort Vollstreckungsaufschub).


Das Bundesfinanzministerium weist die Finanzämter an, die Anträge auf Steuererstattung ohne strenge Nachweisanforderungen zu bearbeiten. Dieses vereinfachte Verfahren soll die zügige und unbürokratische Bearbeitung ermöglichen, damit Betroffene die Finanzspritze schnell erhalten. Entscheidend ist, dass der Antrag auf Steuererstattung bis zum 31. März 2023 beim Finanzamt eingeht.


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