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  • AutorenbildPatricia Lederer

Finanzamt in allen Konten - Das passiert am 30.09.2023!

Das Bundesfinanzministerium hat die finale Liste 2023 veröffentlicht. Diese Länder teilen Kontoinformationen mit dem Finanzamt.


Steuerbescheid Mustereinspruch

Frankfurt am Main

01. September 2023

 

Das Bundesfinanzministerium hat die finale Länderliste für 2023 veröffentlicht. Darauf stehen weltweit die Länder, die am 30. September 2023 Kontoinformationen mit dem deutschen Finanzamt teilen.


Welche Länder machen mit?

Nicht alle, und weniger als geplant. Das geht aus der Staatenaustauschliste hervor, die im BMF-Schreiben vom 20. Juli 2023 steckt. Die Liste enthält 108 Länder, die dem deutschen Finanzamt Einzelheiten zu Bankkonten übermitteln.


Die Liste reicht weit über die EU hinaus. Sie umfasst eine Vielzahl von Drittstaaten. Inseln der Karibik zählen ebenso dazu wie die Türkei, Schweiz, Südafrika und die Vereinigten Arabischen Emirate.


Termin für die Meldung ans Finanzamt ist der 30. September 2023. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Finanzinstitute der kooperierenden Länder die Meldungen elektronisch ans Finanzamt übermitteln.


Welche Informationen bekommt das Finanzamt?

Die Meldungen enthalten zuerst die Kontostammdaten. Dazu zählen Name, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort des Kontoinhabers sowie die Steuernummer. Hinzukommen die Kontonummer und der Kontosaldo. Damit erfährt das Finanzamt, wieviel Geld auf dem Konto ist. Sollte das Konto aufgelöst sein, so wird auch dies gemeldet.


Rechtsgrundlage für diese Meldungen ist der sogenannte "Gemeinsame Meldestandard" nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG).


Betroffene haben auf den ersten Blick keinen Zugang zu diesen Informationen. Sie erfahren auch nichts davon, wer wann welche Daten ans Finanzamt meldet. Denn der Informationsaustausch geschieht automatisch. Jedoch können Betroffene Auskunft darüber verlangen, ob und welche Kontodaten über sie ans Finanzamt gemeldet sind. Dieses Recht garantiert das Informationsfreiheitsgesetz (IFG).


Jeder hat Anspruch auf Information, ob sein Konto vom Austausch mit dem Finanzamt betroffen ist.

Mit diesem Anspruch können sich Betroffene Zugang zu den Daten verschaffen, die ausländische Finanzinstitute dem deutschen Finanzamt melden. Betroffenen ist zu raten, hierfür einen Antrag auf Informationszugang bei der zuständigen Bundesbehörde zu stellen.



Der Antrag lässt sich jederzeit stellen, Betroffene können ihn auch wiederholt stellen. Denn eine einmal erteilte Auskunft, welche Kontoinformationen dem Finanzamt gemeldet sind, besitzt nicht unbegrenzte Gültigkeit. Vielmehr arbeitet das Bundesfinanzministerium daran, die Liste kooperierender Länder stetig zu erweitern. Jedes Jahr kommen neue Länder hinzu, andere fallen weg. Den aktuellen Stand gibt das Bundesfinanzministerium turnusmäßig jedes Jahr bekannt.


Quelle: Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 20. Juli 2023 - Aktenzeichen: IV B 6 - S 1315/19/10030 :057 - Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz - FKAustG.


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