Die Musterklage vor dem Bundesverfassungsgericht will die Erbschaftsteuer in Deutschland zu Fall bringen
Erbschaftsteuer
18. August 2023
Die Erbschaftsteuer steht vor Gericht: Beim Bundesverfassungsgericht ist eine Musterklage anhängig, mit tatkräftiger Unterstützung von ganz oben.
Ist die Erbschaftsteuer verfassungswidrig?
Das ist der Knackpunkt im Gerichtsprozess, Aktenzeichen 1 BvR 804/22. Dort wehrt sich der Kläger gegen die Erbschaftsteuer - mit dem Argument, sie verstoße gegen das Grundgesetz. Denn das Grundgesetz regelt in Artikel 3 Absatz 1:
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Jedoch sind bei der Erbschaftsteuer manche Menschen gleicher als andere. Denn Erben von Betriebsvermögen zahlen weniger oder gar keine Erbschaftsteuer - anders als Erben von Privatvermögen.
Erben von Firmen und Betrieben profitieren von den Befreiungs- und Verschonungsregelungen des Erbschaftsteuergesetzes. Erhalten sie den Betrieb und die Arbeitsplätze, bleiben sie von der Erbschaftsteuer weitestgehend verschont. Anders ist dies bei Erben von Privatvermögen. Für sie gelten keine Verschonungsregelungen, sondern sie müssen die Erbschaftsteuer immer bezahlen. Zwar gelten hier bestimmte Freibeträge. Jedoch:
Je höher das Erbe ist, je niedriger der Verwandtschaftsgrad, umso höher ist die Erbschaftsteuer für Erben von Privatvermögen.
Demgegenüber bevorzugt das Erbschaftsteuergesetz Erben von Betriebsvermögen.
Vordergründig um den Mittelstand in Deutschland nicht zu belasten, der gerne als das Rückgrat der deutschen Wirtschaft bezeichnet wird. Fakt ist jedoch, dass die Erbschaftsteuer Schlupflöcher auch für die Erben von Privatvermögen bereit hält - mit Holding-Gestaltungen, Familienstiftungen und steuerschonenden Übertragungen. Dies führt zur Ungleichbehandlung beim Erben in Deutschland.
Dagegen richtet sich die aktuelle Musterklage. Unterstützung erhält sie von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Sie teilt die verfassungsrechtlichen Zweifel an der Erbschaftsteuer. So hat der Verfassungsrechtsausschuss der BRAK zum Gerichtsprozess seine ausführliche Stellungnahme am 18. März 2023 veröffentlicht.
Nunmehr wird das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden haben. Betroffenen ist zu raten, Einspruch gegen den Erbschaftsteuerbescheid einzulegen. Sie profitieren damit von der aktuellen Musterklage gegen die Erbschaftsteuer, und sie halten sich alle Rechte offen - so lange bis in letzter Instanz geklärt ist, ob die Erbschaftsteuer gegen das Grundgesetz verstößt oder nicht.
Der Mustereinspruch Erbschaftsteuer steht hier zum Download zur Verfügung => https://pepperpapers.de/produkt/erbschaftsteuer-mustereinspruch/