Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Die Doppelbesteuerung bei der Rente ist unzulässig. Brauchen Rentner deswegen keinen Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einlegen?

Steuer Tipp
14. Oktober 2021
Ja, die Doppelbesteuerung bei der Rente ist unzulässig. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Der Gesetzgeber muss die Rentenbesteuerung neu regeln.
Was aber geschieht mit den aktuellen Steuerbescheiden zur Rente? Ändert das Finanzamt die Bescheide automatisch? Brauchen betroffene Rentner*innen keinen Einspruch gegen ihre Steuerbescheide einlegen?
Aktuell kursieren Medienberichte, dass Einsprüche nicht notwendig seien. Das Finanzamt werde die Steuerbescheide selbst ändern. Bis zur Neuregelung der Rentenbesteuerung seien alle Steuerbescheide nur vorläufig. Deshalb brauche niemand seinen Steuerbescheid anfechten.
Der Haken an der Sache: Da droht Verjährung!
Das Finanzamt kann die Steuerbescheide zwar ändern. Für solche Änderungen bestehen aber fixe Fristen. Diese Fristen reichen von 1 Jahr bis zu maximal 2 Jahren.
Die Konsequenzen sind drastisch: Ändert das Finanzamt den Steuerbescheid nicht innerhalb der Frist, dann ist der vorläufige Steuerbescheid ein endgültiger. Er lässt sich dann nicht mehr anfechten.
Daher raten wir bei TaxPro allen betroffenen Rentner*innen, gegen ihren Steuerbescheid in jedem Fall Einspruch einzulegen. Dadurch vermeiden Sie, dass Sie in die Verjährungsfalle tappen.
Erfahren Sie mehr dazu:
Sehen Sie hier unser neues Video zur Falle im Steuerbescheid bei der Rente an!