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  • AutorenbildPatricia Lederer

Der Soli vor Gericht: Neues vom Bundesfinanzhof

Die Entscheidung kommt am 30. Januar 2023. Endet der Soli vor dem Bundesverfassungsgericht?


Steuerbescheid Mustereinspruch

München

17. Januar 2023

 

Der Bundesfinanzhof hat heute den Solidaritätszuschlag im Prozess IX R 15/20 verhandelt. Zum Abschluss sagte BFH-Präsident Hans-Josef Thesling:


Der Bundesfinanzhof wird die Entscheidung am 30. Januar 2023 verkünden.

Eine Tendenz, in welche Richtung die Entscheidung geht, ließ der IX. Senat noch nicht erkennen. Worum dreht sich der Streit?


Den Solidaritätszuschlag bezahlen mittlerweile nur noch Besserverdienende - die oberen 10 Prozent der Einkommen - und GmbHs. Die übrigen 90 Prozent der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sind ausgenommen. Dies gilt seitdem der Solidarpakt II im Jahr 2019 ausgelaufen ist. Heute spült der Soli ca. 11 Milliarden Euro jährlich in die Staatskasse.


Die Kläger wollen mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler die ungeliebte Abgabe zu Fall bringen. Sie argumentieren dass der Solidaritätszuschlag verfassungswidrig sei. Der Soli sei eine Zwecksteuer zur Finanzierung der neuen Bundesländer gewesen. Eine Sonderfinanzierung der neuen Länder gebe es aber seit Wegfall des Solidarpakts II im Jahr 2019 nicht mehr.


In Wahrheit sei der Soli eine zusätzliche Einkommensteuer und damit zu einer "Reichensteuer durch die Hintertür" geworden. Dies sagte der Präsident des Bundes der Steuerzahler Reiner Holznagel nach der Gerichtsverhandlung.


Wie wird die Entscheidung am 30. Januar ausfallen?

Der Bundesfinanzhof hat zwei Möglichkeiten:


Entweder er stuft den Solidaritätszuschlag als verfassungswidrig ein. Dann wird er das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorlegen. Das höchste Verfassungsgericht prüft dann im Rahmen einen konkreten Normenkontrollverfahrens (Artikel 100 Grundgesetz), ob der Solidaritätszuschlag mit dem Grundgesetz vereinbar ist.


Kommt das Bundesverfassungsgericht zum Ergebnis dass der Solidaritätszuschlag gegen das Grundgesetz verstößt, so hat es ebenfalls zwei Möglichkeiten: Entweder der Soli tritt rückwirkend außer Kraft oder er entfällt ab einem bestimmten Stichtag in der Zukunft.


Stuft der Bundesfinanzhof den Soli aber als verfassungsgemäß ein, so weist er die Revision der Kläger zurück und bestätigt damit das erstinstanzliche Urteil des Finanzgerichts Nürnberg. In diesem Fall können die Kläger Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen.


Der Solidaritätszuschlag dürfte somit in jedem Fall vor dem Bundesverfassungsgericht enden.






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