Ist der Deal ein abgekartetes Spiel? Sollte nicht besser das Gericht ein Urteil fällen?
Steuerhinterziehung
26. Februar 2019
Steuerstrafverfahren enden oftmals mit einem allseits bekannten Deal – der Verständigung des Verteidigers mit Finanzamt und Staatsanwaltschaft.
Solche Deals stoßen auf geteiltes Echo in der Öffentlichkeit.
Immer wieder entsteht der Eindruck, das sei ein abgekartetes Spiel der Verfahrensbeteiligten und würde von den Betroffenen auf die leichte Schulter genommen.
Allerdings haben solche Deals erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen:
Zusätzlich zur Steuerforderung und den Zinsen wird eine Strafzahlung fällig plus Hinterziehungszinsen. Hinzukommt eine Bewährungs- oder Haftstrafe mitsamt Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis.
Die grundgesetzlichen Implikationen solcher Deals liegen auf der Hand:
Der Deal beschneidet die grundrechtlichen Garantien auf rechtliches Gehör und auf Beschreitung des Rechtswegs.
Im Gegenzug kann der Deal ein Steuerstrafverfahren schneller beenden als ein Prozess durch alle Instanzen.
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