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Das kontrolliert das Finanzamt 2023 besonders genau

  • Autorenbild: Patricia Lederer
    Patricia Lederer
  • 21. Apr. 2023
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 21. Apr. 2023

Die Prüfungsschwerpunkte für 2023 sind da. Darauf achtet das Finanzamt ganz besonders



Betriebsprüfung

21. April 2023

Es ist wieder soweit: Das Finanzamt hat die Liste für die Prüfungsschwerpunkte 2023 veröffentlicht. Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen veröffentlicht als bisher einzige Landesfinanzbehörde jedes Jahr diese Liste. Bundesweit ist die Liste ein Anhaltspunkt, was das Finanzamt in diesem Jahr verstärkt kontrolliert. Sowohl bei der Steuererklärung als auch bei der Außenprüfung (Betriebsprüfung).


Diese Liste betrifft vor allem die Steuererklärungen für die Einkommensteuer, Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer. Auf dieser Liste stehen die Dinge, die das Finanzamt in diesem Jahr besonders genau kontrolliert.

Welche Punkte in der Steuererklärung betrifft das?

Im Fokus stehen Immobilieneigentümer: Energetische Gebäudesanierungen, der Neubau von Wohnungen, weiterhin die Denkmal-AfA bei Altbauten und der Umfang von Renovierungsmaßnahmen (Instandhaltung).


Auch GmbH-Gesellschafter stehen auf der Prüfliste. Wer seine GmbH-Anteile verkauft, vererbt oder verschenkt, wird vom Finanzamt dieses Jahr genau geprüft.


Besonderer Schwerpunkt ist wie im Jahr 2022 auch das Thema Liebhaberei. Hier prüft das Finanzamt, ob tatsächlich eine Gewinnerzielungsabsicht besteht - oder ob der Steuerpflichtige auf Dauer mehr Verlust als Gewinn erwirtschaftet. Überwiegen die Verluste, so stuft das Finanzamt die Tätigkeit als Hobby ein. Mit der Folge, dass sich die Ausgaben nicht steuermindernd absetzen lassen.


Das Firmenauto ist der Dauerbrenner bei der Prüfung - so auch im Jahr 2023. Hier prüfen die Beamten genau: Ist der geldwerte Vorteil beim Dienstwagen richtig berechnet? Ist das Fahrtenbuch richtig geführt? Sind die Privatfahrten ordnungsgemäß angegeben?


Was das Finanzamt immer prüft, nicht nur im Jahr 2023

Das ist das berühmte "Erste Mal". Sobald Steuerpflichtige zum ersten Mal eine Ausgabe in der Steuererklärung geltend machen, läuten beim Finanzamt die Alarmglocken. Das gilt vor allem bei diesen Positionen:

  • Kinderbetreuungskosten

  • Behindertenausweis

  • Doppelte Haushaltsführung

  • Umzugskosten

  • Homeoffice

Betroffenen ist daher zu raten, entsprechende Vorbereitungen für Rückfragen der Finanzverwaltung zu treffen. Dazu zählen die genaue Dokumentation der Einnahmen und Ausgaben ebenso wie die Aufbewahrung der Belege, Verträge, Rechnungen und Kontoauszüge.


 
 

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Geschäftsführerin Patricia Lederer

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht

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