Die Ampel-Koalition hat über Nacht das 3. Entlastungspaket beschlossen. Mit diesen Maßnahmen will der Bund die Bürgerinnen und Bürger entlasten.
Berlin
04. September 2022
Die Spitzen der Ampel-Koalition haben sich am Sonntag auf weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Inflation und der steigenden Energiepreise geeinigt. Mit dem dritten Entlastungspaket plant die Koalition das Versprechen von Bundeskanzler Olaf Scholz in die Tat umzusetzen "Wir werden niemanden alleine lassen". Das sind die Beschlüsse:
300 Euro mehr für Rentnerinnen und Rentner
Die Energiepreispauschale erhalten jetzt auch die Rentner in Deutschland. Das Geld kommt am 1. Dezember 2022. Die Auszahlung erfolgt über die Deutsche Rentenversicherung. Die 300 Euro sind allerdings steuerpflichtig. Rentnerinnen und Rentner müssen das bei der Steuererklärung 2022 angeben.
200 Euro für Studierende und Fachschüler
Studenten und Fachschüler erhalten eine Einmalzahlung von 200 Euro. Wann und wie dieses Geld ausgezahlt wird, steht noch nicht fest.
415 Euro für Wohngeld Empfänger
Wer Wohngeld bezieht erhält einen Heizkostenzuschuss für die Monate September bis Dezember 2022. Konkret bedeutet dies eine Einmalzahlung von 415 Euro für einen Haushalt mit einer Person, 540 Euro bei zwei Personen und weiteren 100 Euro für jede weitere Person im Haushalt. Ab 2023 sollen mehr Menschen Zugang zum Wohngeld erhalten.
50 Euro mehr Bürgergeld
Die Grundsicherung ändert sich ab 1. Januar 2023 zum Bürgergeld. Das Bürgergeld wird um 50 Euro pro Monat erhöht und steigt damit auf rund 500 Euro monatlich.
18 Euro mehr Kindergeld
Das Kindergeld steigt für das erste und zweite Kind um jeweils 18 Euro. Diese Änderung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Der Kinderzuschlag für Familien mit niedrigem Einkommen steigt zum selben Termin auf 250 Euro.
Neues 9 Euro Ticket
Das 9 Euro erhält einen Nachfolger. Die Preisspanne soll bei 49 bis 69 Euro liegen. Die genaue Höhe steht bislang ebensowenig fest wie der genaue Beginn. Das aktuelle 9 Euro Ticket läuft am 30. September 2022 aus.
3.000 Euro steuerfrei für Arbeitnehmer
Firmen dürfen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen. Ziel dieser "Inflationsprämie" ist es, den gestiegenen Preisen und damit einhergehenden realen Einkommensverlusten entgegenzuwirken.
7% Umsatzsteuer auf Speisen
Die ermäßigte Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie wird verlängert.
Rentenbeiträge ab 2023 voll absetzbar
Die volle steuerliche Abzugsfähigkeit von Renten tritt bereits am 1. Januar 2023 und damit zwei Jahre früher als geplant in Kraft.
Homeoffice Pauschale länger und leichter
Die Homeoffice Pauschale mit 5 Euro pro Tag und maximal 600 Euro pro Jahr läuft zum 31. Dezember 2022 aus. Dieses Auslaufen wird geändert, die Homeoffice Pauschale soll unbefristet gelten. Zusätzlich kommt eine Vereinfachung: Ein separates Arbeitszimmer im Haus/in der Wohnung ist nicht mehr erforderlich.
Finanzierung
Auch dieses dritte Entlastungspaket will die Ampel-Koalition ohne zusätzliche Neuverschuldung finanzieren. Der Plan sieht vor, den Finanzbedarf aus den Bundeshaushalten 2022 und 2023 zu decken und Gewinne bei Energiefirmen abzuschöpfen (Übergewinnsteuer).