BFH-Urteil IX R 22/22: Umfang des Auskunftsanspruchs nach DSGVO gegenüber dem Finanzamt
- Patricia Lederer
- vor 3 Tagen
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Bundesfinanzhof stärkt umfassenden Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO – Urteil veröffentlicht am 20. Juni 2025

Frankfurt am Main
27. Juni 2025
Am 20. Juni 2025 hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit dem Urteil IX R 22/22 wichtige Klarstellungen zum Auskunftsanspruch nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gegenüber dem Finanzamt veröffentlicht.
Hintergrund
Im Streit stand die Frage, ob ein Steuerpflichtiger gegenüber dem Finanzamt umfassenden Auskunftsanspruch auf personenbezogene Daten hat, die bei Steuerfahndung und Steuerverfahren verarbeitet werden. Konkret ging es auch um die Herausgabe von Kopien aus Papierakten, in denen personenbezogene Daten enthalten sind.
Entscheidung
Der BFH hob das vorherige Urteil des Finanzgerichts München auf und verwies die Sache zurück zur erneuten Verhandlung. Der Bundesfinanzhof entschied im Wesentlichen:
Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO erstreckt sich auf personenbezogene Daten, auch wenn sie in Papierakten enthalten sind und unabhängig von der Form der Aktenführung (elektronisch oder analog).
Die Finanzbehörde ist verpflichtet, dem Betroffenen auch Kopien der personenbezogenen Daten bereitzustellen, wenn dies für die effektive Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich ist.
Ein genereller Ausschluss der Auskunft aufgrund des Aufwands oder anderer gesetzlicher Regelungen (§ 32c AO) ist nicht ohne weiteres zulässig.
Die bisherige Praxis, Auskunft nur eingeschränkt oder gar nicht zu erteilen, ist nicht mit der DSGVO vereinbar.
Bedeutung für Steuerzahler
Das Urteil stärkt die Rechte von Steuerpflichtigen, umfassend über die bei Finanzbehörden gespeicherten personenbezogenen Daten informiert zu werden. Es schafft Transparenz und ermöglicht es Betroffenen, ihre Rechte im Steuerverfahren besser wahrzunehmen.
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