Wenn der Insolvenzantrag vom Finanzamt kommt - Ist der Laden dann dicht? Lederer im Echo Online.
Echo Online
05. Juni 2020
Die Pächter Heike Grammbitter und Thorsten Dewald wehren sich gegen das am 18. Mai eröffnete Insolvenzverfahren – und gehen juristisch gegen den Insolvenzverwalter Andreas Maurer vor.
KREIS BERGSTRASSE – Ist der Landgasthof Herrenhaus im Auerbacher Fürstenlager noch zu retten? Am 18. Mai ist das Insolvenzverfahren über die Grammbitter & Dewald GbR als Betreibergesellschaft des „Landgasthofes Herrenhaus“ in Auerbach eröffnet worden. Die Pächter Heike Grammbitter und Thorsten Dewald wehren sich dagegen – und gehen juristisch gegen den bestellten Insolvenzverwalter Andreas Maurer vor.
Im vorliegenden Fall habe man es mit zwei rechtlich getrennten Verfahren zu tun, erklärt Patricia Lederer, Anwältin der Pächter.
In dem einen gehe es um den von der Verwaltung Staatlicher Schlösser und Gärten (VSG) gekündigten Pachtvertrag. Hier streiten sich die Parteien darum, ob der VSG bereits vor Unterzeichnung des Pachtvertrages mit Heike Grammbitter und Thorsten Dewald versteckte Mängel im Herrenhaus bekannt gewesen sind. Die Chancen, diesen Prozess erfolgreich zu gestalten, bewertet die Anwältin als „ganz gut“. Voraussetzung sei, dass man in die Beweisaufnahme komme. Die Corona-Pandemie sorgt aber dafür, dass der Prozesstermin immer wieder verschoben wird.
Darüber hinaus wird man Widerklage einreichen und Schadensersatzleistungen für entgangene Einnahmen fordern. In diesem Fall geht es unter anderem darum, dass die VSG Schattengastronomie auf dem Gelände des Fürstenlagers in direkter Konkurrenz zum Herrenhaus aufgebaut haben soll (diese Zeitung hat berichtet).
Das Insolvenzverfahren sei trotz von den Pächtern eingelegter Rechtsmittel eröffnet worden. Grund für das Verfahren sei eine strittige Forderung des Finanzamtes, sagt die Anwältin.
Lederer kritisiert insbesondere den Insolvenzverwalter, der gesetzlich verpflichtet sei, alles zu tun, um ein Unternehmen zu retten. „Wir haben es mit einem Insolvenzverwalter zu tun, der nicht saniert, sondern nur durchzieht und dichtmachen will und ignoriert, dass es um strittige Forderungen des Finanzamtes geht“, so Lederer.
Dem widersprach der Insolvenzverwalter: „Es ist unrichtig, dass ich nicht versucht habe, den Betrieb zu retten, sondern nur abwickeln wolle.“ Eine von ihm angestrebte Rettung des Betriebes habe nicht umgesetzt werden können, da sich Grammbitter und Dewald der Zusammenarbeit mit ihm verschlossen hätten. Die „vielen Gesprächsangebote“ seien bis heute nicht wahrgenommen worden und auch der Aufforderung, ein tragfähiges Fortführungskonzept vorzulegen seien die beiden nicht nachgekommen.
Die Pächter und Anwältin Lederer werfen dem Insolvenzberater vor, dieser habe versucht, den Betrieb zu schließen, sich unrechtmäßig Zugang zum Herrenhaus verschafft, um Schlösser austauschen zu lassen, während Rechtsmittel eingelegt worden seien. Dabei sei der Pachtvertrag nicht von der GbR, sondern von den Privatpersonen Grammbitter und Dewald unterzeichnet worden, das Vorgehen des Insolvenzverwalters also nicht rechtens. Denn die Insolvenz beziehe sich auf die GbR. Der Insolvenzverwalter habe nach Rücksprache des Gerichtsvollziehers mit dem Amtsgericht die Objektschließung einstellen müssen. Nach dem Hinweis des Gerichtsvollziehers hätten die Pächter Strafanzeige gegen den Insolvenzverwalter gestellt.
Zudem, so Pächter-Anwältin Patricia Lederer, habe der Insolvenzverwalter schon vor Wochen eine Postsperre verfügt. Erst habe die Post die Pächter noch mit dreiwöchiger Verspätung erreicht – dadurch seien unverschuldet Fristen versäumt worden. Seit vier Wochen komme gar keine Post mehr bei den Pächtern direkt an. Corona-Hilfen haben die Pächter wegen des Insolvenzverfahrens nicht erhalten.
„Es ist unrichtig, dass ich in das Herrenhaus eingebrochen bin“, so Insolvenzverwalter Maurer. Richtig sei, dass er den zuständigen Obergerichtsvollzieher begleitet habe, der den Gerichtsbeschluss des Insolvenzgerichtes vollzogen habe, die Betriebsimmobilie der GbR in Besitz zu nehmen. Aufgrund der vorgebrachten Argumente der Pächter „hielt der Obergerichtsvollzieher Rücksprache mit dem zuständigen Vollstreckungsrichter und stellte die Vollstreckung danach ein. Gegen diese aus meiner Sicht fehlerhafte Entscheidung habe ich Rechtsmittel eingelegt“, so Maurer zu diesem Vorwurf.
Von Astrid Wagner echo-online
Erfahren Sie mehr in unserem Interview mit Heike Grammbitter.
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