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  • AutorenbildPatricia Lederer

Bargeld Verbot ab 1 Euro: Händler lehnen Bargeld ab

Apple Händler Gravis macht's vor, Supermärkte prüfen ob sie Bargeld abschaffen. Doch gibt es nicht ein Recht auf Bargeld?


Steuerbescheid Mustereinspruch

Frankfurt am Main

23. Januar 2023

 

Bargeld steht auf der Abschussliste. Die Bargeld Obergrenze ab 10.000 Euro ist beschlossen, Immobilien dürfen nicht mehr bar bezahlt werden - und jetzt das: Die ersten Händler lehnen Bargeld in ihren Geschäften ab.


Der Apple Händler Gravis macht es vor: Seit dem 16. Januar 2023 akzeptiert Gravis kein Bargeld mehr in seinen 40 Geschäften in Deutschland. Die großen Supermarktketten ziehen nach: Aldi, Netto, Kaufland, Rewe, Edeka - Alle prüfen aktuell, ob sie das Bargeld in den Läden abschaffen.


Das Bargeldverbot spart Geld für die Händler.

Das Geld in der Kasse zählen, den Sicherheitstransport bezahlen - All das verursacht Kosten. Diese Kosten lassen sich einsparen wenn in den Ladengeschäften nicht mehr bar bezahlt wird. Aber muss das sein? Ab dem ersten Euro mit Karte bezahlen?


Gibt es einen Anspruch auf Bargeld?

Fakt ist: Bargeld ist bundesweit das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Das ist geregelt in Paragraf 14 Bundesbank Gesetz.


Das Bargeld ist im Grundgesetz garantiert. Bar bezahlen ist Ausdruck der Privatsphäre. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat die freie Wahl: Bar bezahlen oder mit Karte. Und damit Spuren digital und im Netz zu hinterlassen.


Dieses Recht ist Bestandteil des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung.

Es ist verankert im Persönlichkeitsrecht und ist garantiert in Artikel 2 des Grundgesetzes.

Der Anspruch auf Bargeld ist also garantiert. Das ändert aber nichts an der schleichenden Abschaffung des Bargeldes.


Die EU weite Bargeldobergrenze ab 10.000 Euro ist am 7. Dezember 2022 beschlossen. Das Verbot Immobilien bar zu bezahlen ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft (Sanktionsdurchsetzungsgesetz II).


Das Bargeld steht bundesweit schon länger auf der Abschussliste. Gastwirte lehnen Bargeld als Zahlungsmittel zunehmend ab. Hintergrund sind die Schätzungen vom Finanzamt für bargeldintensive Betriebe. Denn die Behörden vermuten: Wo viel Bargeld im Spiel ist, wird nicht alles bei der Steuer angegeben.


Deshalb sagen immer mehr Gastronomen:

Wenn ich kein Bargeld mehr akzeptierte, dann mache ich mich weniger angreifbar für das Finanzamt.


Die ersten Schritte zum Bargeld Verbot reichen 20 Jahre zurück. Im Jahr 2002 kam das Gesetz zur Bargeldabschaffung für die Handwerker Rechnungen. Die Rechnungen dürfen seitdem nur noch dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie nicht bar bezahlt sind. Quittungen akzeptiert das Finanzamt nicht. Das Kriterium der Rechnung mit Überweisung und ohne Barzahlung ist zwingend.


Das Bargeldverbot volllzieht sich also in vielen kleinen Schritten. Die Händler gehen jetzt einen Schritt weiter. Kein Bargeld mehr im Laden und im Supermarkt sind die nächsten Schritte. Auf dem Weg zur Welt ohne Bargeld.




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