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Angriff aufs Bargeld: Das neue Gesetz am 1.1.2023

Autorenbild: Patricia LedererPatricia Lederer

Bargeld Zahlungen verboten: Das steht im neuen Sanktionsdurchsetzungsgesetz II Was das bedeutet für Menschen die gern bar bezahlen


Steuerbescheid Mustereinspruch

Steuergesetze

11. November 2022

 

Das Bundeskabinett hat am 26. Oktober 2022 beschlossen: Das neue Gesetz zum Bargeld Verbot kommt.


Das Gesetz trägt den Titel Sanktionsdurchsetzungsgesetz II. Auf den ersten Blick scheint es ein weiteres Gesetz zur Durchsetzung der EU Sanktionen gegen Russland wegen des Ukrainekrieges zu sein. Jedoch steckt in diesem Gesetz auch ein weiterer Schritt zur Abschaffung des Bargeldes.


Der neue Paragraf 16a im Geldwäschegesetz (GWG) verbietet es, Immobilien, Grundstücke, Häuser und Wohnungen in bar, Gold oder Kryptowährung zu bezahlen.

Das bedeutet: Notare werden Verträge über Immobilien nicht mehr beurkunden, wenn die Zahlung des Kaufpreises bar oder in Gold oder Krypto erfolgt.


Das Gesetz ist vom Bundeskabinett beschlossen. Nach Beschlussfassung in Bundestag und Bundesrat tritt es am 1. Januar 2023 in Kraft.


Das Gesetz ist ein Meilenstein auf dem Weg zur Abschaffung des Bargelds und zur maximalen Steuertransparenz.


Bereits jetzt ist Bargeld mit zweifelhaftem Ruf ausgestattet. So lassen sich Handwerker Rechnungen nur dann steuerlich absetzen, wenn sie nicht bar bezahlt sind.


Bargeldintensive Betriebe wie Gaststätten, Imbisse, Autowerkstätten, Friseure und viele andere stehen bereits seit langem unter Generalverdacht beim Finanzamt.


Die weiteren Pläne sind bereits in Arbeit. So plant das Bundeswirtschaftsministerium die Einführung einer Immobilientransaktionsdatenbank. Ziel ist die digitale Verknüpfung zwischen Grundbuchamt und Transparenzregister. Auf diese Weise lässt sich jederzeit sehen welches Unternehmen welche Immobilie besitzt.


Es steht zu befürchten, dass dies nur der erste Schritt ist. Die digitale Verknüpfung zwischen Grundbuchamt und Einwohnermeldeamt steht auf dem Plan. Dann lässt sich jederzeit nachvollziehen welche Bürger welche Immobilien in Deutschland besitzen.


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Geschäftsführerin Patricia Lederer

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht

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