Lamborghini absetzen? Bundesfinanzhof stärkt Unternehmern den Rücken
- TaxPro
- 30. Dez. 2024
- 2 Min. Lesezeit
Darf man einen Lamborghini von der Steuer absetzen? Der Bundesfinanzhof sagt: Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Was Unternehmer jetzt wissen müssen.

Frankfurt am Main
30. Dezember 2024
BFH-Urteil vom 19.12.2024 zur steuerlichen Anerkennung teurer Firmenwagen
Was ist passiert? Der Bundesfinanzhof (BFH) hat ein viel beachtetes Urteil zur Frage gefällt, ob teure Fahrzeuge wie ein Lamborghini steuerlich abgesetzt werden dürfen, wenn das Finanzamt deren betriebliche Nutzung bezweifelt.
Ein selbstständiger Prüfsachverständiger wollte seinen Lamborghini (Neupreis: 279.000 €) und einen BMW als betriebliche Leasingfahrzeuge steuerlich geltend machen. Das Finanzamt lehnte ab – zu teuer, zu prestigeträchtig, angeblich auch privat genutzt. Der Mann klagte sich durch alle Instanzen. Jetzt liegt das BFH-Urteil vor.
Die Kernaussagen des Bundesfinanzhofs
Der BFH stellte fest:
Auch ein Luxusauto kann abgesetzt werden, wenn die betriebliche Nutzung nachgewiesen ist.
Allein der Preis ist kein Ablehnungsgrund.
Das Finanzamt trägt die Beweislast, wenn es die Privatnutzung behauptet.
Ein lückenhaftes Fahrtenbuch kann durch ein Transkript ergänzt werden.
"Prestige" ist kein objektives Argument – es braucht klare Kriterien (Leistung, Ausstattung, Nutzung).
Was bedeutet das für Unternehmer:innen?
Das Urteil zeigt klar:
➡️ Die steuerliche Anerkennung von Firmenwagen hängt nicht allein vom Preis oder vom Image des Fahrzeugs ab.
➡️ Entscheidend ist, dass die betriebliche Nutzung nachvollziehbar dokumentiert und argumentiert wird.
➡️ Fahrtenbuch und betrieblicher Bedarf müssen klar belegt sein – TaxPro bietet hierfür bewährte Strategien.
Achtung bei Betriebsprüfung & Fahrtenbuch
Das Finanzamt prüft teure Fahrzeuge besonders kritisch – vor allem bei Einzelunternehmern oder kleinen Firmen. Wichtig ist:
Ein gut geführtes Fahrtenbuch
Ein schlüssiges Nutzungskonzept
Klare Argumente, warum das Fahrzeug für die geschäftliche Tätigkeit notwendig ist
Was tun, wenn das Finanzamt ablehnt?
👉 Nicht vorschnell aufgeben.
👉 Einspruch fristgerecht einlegen.
👉 Argumente sauber vorbereiten – ideal mit dem TaxPro Mustereinspruch.
Bei TaxPro sind solche Fälle Alltag – und oft der Beginn erfolgreicher Verfahren, wie dieses BFH-Urteil zeigt.
Fazit: Ihr Auto – Ihre Entscheidung
Ob Lamborghini oder Leasing-BMW: Wenn die geschäftliche Nutzung stimmt, haben auch teure Fahrzeuge vor dem Finanzamt eine Chance. TaxPro kennt die Argumente, die zählen.
👉 Jetzt Kontakt aufnehmen – bevor das Finanzamt entscheidet.