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Auslandskonto? Am 31. Juli wird's ernst: Diese Daten gehen ans Finanzamt

  • Autorenbild: TaxPro
    TaxPro
  • 9. Juni
  • 2 Min. Lesezeit

Haben Sie ein Auslandskonto? Am 31. Juli 2025 melden 115 Länder die Kontodaten an das deutsche Finanzamt. Was genau übermittelt wird – und wie Sie prüfen können, ob Sie betroffen sind.


Steuerbescheid Mustereinspruch

Frankfurt am Main

09. Juni 2025

Was Unternehmer jetzt über die globale Konto-Meldung wissen müssen


Hintergrund: Konto im Ausland – und plötzlich weiß das Finanzamt Bescheid?


Einmal im Jahr wird es ernst: Am 31. Juli 2025 senden Banken weltweit Informationen über Auslandskonten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn. Grundlage ist das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) – und die Liste der teilnehmenden Länder wächst.

In diesem Jahr: 115 Staaten. Darunter neu: Armenien, Moldau, Uganda, Ukraine.


Wer meldet – und was genau wird übermittelt?

Teilnehmende Länder sind u. a.:

  • Alle EU-Staaten

  • Schweiz, Liechtenstein

  • Türkei, VAE, Großbritannien

  • Curacao, Panama, Cayman-Inseln

  • China, Hongkong, Singapur


Gemeldet werden:

  • Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steuer-ID

  • Kontonummer und Bank

  • Saldo zum 31.12.2024

  • Kontoart (privat oder geschäftlich)

  • Auflösung des Kontos (sofern erfolgt)


Die Daten beziehen sich auf den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2024 und werden mit Vorjahren verglichen.


USA? Auch dabei – nur auf anderem Weg

Die USA sind nicht Teil der offiziellen Länder-Staatenliste, tauschen aber über das separate FATCA-Abkommen automatisch Daten mit Deutschland aus.


Warum ist das für das Finanzamt so relevant?

Das Finanzamt nutzt die Auslandsmeldungen insbesondere für den Vorjahresvergleich:

  • Hat sich der Kontostand stark verändert?

  • Gab es unerklärliche Zuflüsse oder Abflüsse?

  • Gibt es Abweichungen zu den erklärten Einkünften?


Solche Auffälligkeiten können zu steuerlichen Prüfungen oder Steuerfahndung führen – oft auch rückwirkend über mehrere Jahre.


Wie erfährt Ihr Finanzamt von den Daten?

Der Ablauf:

  1. Die Bank im Ausland meldet Ihre Daten an die Steuerbehörde des Landes.

  2. Diese übermittelt sie an das BZSt in Bonn.

  3. Dort wird anhand Ihrer Steuer-ID das zuständige Finanzamt in Deutschland identifiziert.

  4. Ihr Finanzamt erhält dann gezielte Informationen zu Ihrem Konto.


Fazit: Transparenz steigt – auch bei Auslandskonten

Wer als Unternehmer, Selbstständiger oder Vermieter ein Auslandskonto führt, sollte wissen:

  • Ihre Daten werden automatisch übermittelt.

  • Die Steuer-ID ist der zentrale Anker.

  • Unstimmigkeiten führen zur Betriebsprüfung.


TaxPro unterstützt Sie mit rechtssicherer Beratung, wenn es um Auslandskonten, Kontrollmitteilungen oder mögliche Selbstanzeigen geht.

👉 Jetzt absichern, bevor das Finanzamt reagiert.

 
 

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Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht

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