Das Jahressteuergesetz hat es durch den Bundesrat geschafft. Für wen ist 2025 wieviel mehr Geld drin?
Frankfurt am Main
16. Dezember 2024
Neues Steuerjahr 2025: Alle Änderungen, die Sie kennen sollten!
Das Jahressteuergesetz 2025 bringt zahlreiche Änderungen, die Ihren Geldbeutel direkt betreffen. Von höheren Freibeträgen bis hin zu neuen Regelungen bei Abfindungen, Elterngeld und Erbschaften – hier sind die wichtigsten Punkte:
Bonus der Krankenkasse: Bis 150 € steuerfrei! Alles darüber muss ab 2025 in der Steuererklärung angegeben werden.
Elterngeld-Änderungen: Einkommensgrenze sinkt auf 175.000 € (ab 1. April 2025).
Bierbrauer aufgepasst: Bis zu 5 Hektoliter selbst gebrautes Bier bleiben steuerfrei (bisher 2 Hektoliter).
Erben profitieren: Die Erbfall-Kostenpauschale steigt von 10.300 € auf 15.000 €.
Abfindung versteuern: Fünftelregelung gilt nur noch in der Steuererklärung, nicht mehr über die Gehaltsabrechnung.
Mehr Netto vom Brutto: Der steuerfreie Grundfreibetrag steigt auf 11.784 € (rückwirkend für 2024).
Weitere Änderungen:
Grundsteuer: Nachweis eines niedrigeren Immobilienwertes möglich – aber nur mit teuren Gutachten und einer Mindestabweichung von 40 %.
Kinderbetreuungskosten: Der absetzbare Betrag steigt auf 4.800 € (bisher 4.000 €).
Kleinunternehmerregelung: Die Umsatzgrenze erhöht sich auf 25.000 € (bisher 22.000 €).
Photovoltaik: Steuerfreiheit bis 30 Kilowatt Peak – aber Vorsicht bei der Freigrenze!
Steuererklärung und Fristen
Für 2024: Ohne Steuerberater bis 31. Juli 2025, mit Steuerberater bis 30. April 2026.
Neue Postlaufzeiten: Finanzamt-Bescheide gelten ab 2025 erst nach 4 Tagen (statt bisher 3).
Was fehlt?
Viele geplante Regelungen – etwa der Abbau der kalten Progression oder bessere Abschreibungsregeln für Unternehmen – bleiben bis zu den Neuwahlen auf Eis.
Wollen Sie mehr wissen?
Alle Details verrät RA Lederer in diesem Video!