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Die neue schwarze Liste vom Finanzamt ist da!

Autorenbild: Patricia LedererPatricia Lederer

Das Bundesfinanzministerium hat die Richtsatzsammlung 2024 bekanntgegeben. Mit neuen Zahlen für die Schätzung in der Betriebsprüfung


Steuerbescheid Mustereinspruch

Frankfurt am Main

11. Oktober 2024

 

Achtung: Die neue Richtsatzsammlung vom Finanzamt und was Unternehmer jetzt wissen müssen


Das Bundesfinanzministerium hat die Richtsatzsammlung 2024 veröffentlicht. Auf dieser schwarzen Liste stehen Selbstständige und Unternehmen, bei denen das Finanzamt höhere Gewinne erwartet, als sie tatsächlich gemeldet haben. Die Folge: Es drohen drastische Schätzungen – oft 300 % bis 400 % mehr Gewinn als angegeben! Besonders betroffen sind Branchen wie Bäcker, Friseure, Hotels, Gastronomiebetriebe und viele weitere bargeldintensive Branchen.


Was bedeutet die Schwarze Liste für Unternehmer?


Unternehmen, die auf dieser Liste stehen und weniger Gewinn melden, als das Finanzamt erwartet, geraten schnell in Verdacht. Das Finanzamt nimmt an, dass Einnahmen verheimlicht werden, und erhöht die Gewinne durch Schätzungen deutlich. Diese Schätzungen basieren oft auf der sogenannten Richtsatzsammlung, die bereits vor Gericht steht und rechtlich umstritten ist.

Ein Beispiel:

  • Bäcker können Schätzungen von bis zu 488 % erwarten,

  • Hotels bis zu 1.900 %,

  • Bestatter bis zu 1.150 %.


Laut Steueranwältin Patricia Lederer, Geschäftsführerin von TaxPro GmbH, gibt es immer mehr dieser überhöhten Schätzungen: „Die Summen werden immer höher, und Betriebsprüfer setzen oft die oberen Grenzen der Richtsatzsammlung an.“


Wieso sollten Unternehmer sich wehren?


Unternehmen sollten sich unbedingt gegen diese Schätzungen wehren, da sie schnell zu finanziellen Problemen führen können. Lederer rät: „Legen Sie unbedingt Einspruch ein und berufen Sie sich auf das laufende Verfahren beim Bundesfinanzhof (BFH), das die Methodik der Richtsatzsammlung infrage stellt.“

Dieses Verfahren könnte die Grundlage für viele Schätzungen kippen, was bedeutet, dass Unternehmer sich schon jetzt darauf berufen können. Es lohnt sich, Einspruch einzulegen, um die Schätzungen nicht rechtskräftig werden zu lassen.


Wie können Unternehmer gegen die Schätzungen vorgehen?


  1. Einspruch einlegen: Berufen Sie sich im Einspruch auf den Musterprozess, der derzeit vor dem BFH läuft. Dies kann helfen, die Schätzungen anzufechten und rechtlich auf sicherem Boden zu bleiben.

  2. Akteneinsicht beantragen: Unternehmer sollten immer Akteneinsicht fordern, um zu klären, warum genau die Betriebsprüfung oder Schätzung durchgeführt wird und welche Daten als Grundlage dienen.


Fazit: Jetzt handeln und gegen die Schwarze Liste wehren!


Die Schwarze Liste des Bundesfinanzministeriums kann für viele Betriebe schwerwiegende finanzielle Folgen haben. Doch Unternehmer haben rechtliche Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren.


TaxPro Empfehlung!

Nehmen Sie die Situation nicht einfach hin – wehren Sie sich! Einspruch ist der erste Schritt, um sich gegen ungerechtfertigte Schätzungen in der Betriebsprüfung zu schützen.

Kontakt

TaxPro Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kruppstrasse 110

60388 Frankfurt am Main

T: +49 (0)69 949 4444 20
F: +49 (0)69 949 4444 29
E: team[at]taxpro-gmbh.de

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Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main

HRB 124610

Geschäftsführerin Patricia Lederer

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht

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