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  • AutorenbildPatricia Lederer

(K)ein Ende für den Soli? Das Urteil ist da!

Der Bundesfinanzhof hat entschieden. Bleibt der Soli? Oder fällt der Soli für alle weg?


Steuerbescheid Mustereinspruch

München

30. Januar 2023

 

Das Urteil vom Bundesfinanzhof im Prozess IX R 15/20 ist da. Der Bundesfinanzhof

stuft den Solidaritätszuschlag als verfassungsgemäß ein.


Den Solidaritätszuschlag bezahlen mittlerweile nur noch Besserverdienende - die oberen 10 Prozent der Einkommen - und GmbHs. Die übrigen 90 Prozent der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sind ausgenommen. Dies gilt seitdem der Solidarpakt II im Jahr 2019 ausgelaufen ist. Heute spült der Soli ca. 11 Milliarden Euro jährlich in die Staatskasse.


Die Kläger - ein Ehepaar aus Bayern - wollten mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler die ungeliebte Abgabe zu Fall bringen. Sie argumentierten, dass der Solidaritätszuschlag verfassungswidrig sei. Der Soli sei eine Zwecksteuer zur Finanzierung der neuen Bundesländer gewesen. Eine Sonderfinanzierung der neuen Länder gebe es aber seit Wegfall des Solidarpakts II im Jahr 2019 nicht mehr.


In Wahrheit sei der Soli eine zusätzliche Einkommensteuer und damit zu einer "Reichensteuer durch die Hintertür" geworden. Dies sagte der Präsident des Bundes der Steuerzahler Reiner Holznagel nach der Gerichtsverhandlung.


Doch der Bundesfinanzhof lehnt das ab. Das höchste deutsche Steuergericht stuft den Soli als verfassungsgemäß ein.


Jetzt haben die Kläger das Recht, Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil einzulegen. Dafür haben sie einen Monat Zeit. Zuständig ist das Bundesverfassungsgericht.


Doch wie wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden?


Kommt das Bundesverfassungsgericht zum Ergebnis, dass der Solidaritätszuschlag gegen das Grundgesetz verstößt, so hat es zwei Möglichkeiten: Entweder der Soli tritt rückwirkend außer Kraft oder er entfällt ab einem bestimmten Stichtag in der Zukunft.


Steuerzahlern sei geraten, ihre Steuerbescheide anzufechten und Einspruch einzulegen. Damit halten sie das Besteuerungsverfahren offen und können von dem Prozess beim Bundesverfassungsgericht profitieren. Mit dem Musterprozess lassen sich Steuerbescheide korrigieren. Vorausgesetzt die Steuerzahler wenden sich ans Finanzamt und machen ihre Rechte geltend.







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