Wie TaxPro eine unrechtmäßige Steuerschätzung komplett zu Fall bringt
Ausgangslage: Zehn Jahre rückwirkende Besteuerung wegen angeblicher Steuerhinterziehung
Ein IT-Freelancer mit Aufträgen für deutsche Firmen über internationale Vermittler wurde vom Finanzamt München rückwirkend für vier Jahre zur Einkommensteuer veranlagt.
Begründung: Steuerhinterziehung – daher verlängerte Festsetzungsfrist, Hinzuschätzung und hohe Steuernachforderungen.
Das Finanzamt unterstellte vollständige Steuerpflicht in Deutschland und rechnete dem Mandanten sämtliche Auslandseinkünfte zu – ohne tatsächliche Beweise.
YouTube Video: 3 Dinge, die das Finanzamt nicht darf (und trotzdem macht!)
Strategie: TaxPro stellt die Festsetzungsverjährung in den Mittelpunkt
TaxPro griff die Bescheide juristisch an – mit Fokus auf die Verjährungsvorschriften nach § 169 AO und die unzulässige Annahme von Steuerhinterziehung.
Der zentrale Punkt: Das Finanzamt konnte keinen Vorsatz oder Täuschung nachweisen, um die verlängerte Frist zu rechtfertigen. Die Festsetzungsfrist war daher abgelaufen.
Ergebnis: Keine Einkommensteuer für vier Streitjahre
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Das Finanzgericht München entschied im Sinne des Mandanten:
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Keine Steuerpflicht für vier Jahre
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Alle Schätzungen und Nachforderungen wurden aufgehoben
Was Sie daraus mitnehmen sollten:
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Das Finanzamt darf Festsetzungsfristen nicht beliebig verlängern – Steuerhinterziehung muss bewiesen werden
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Selbstständige mit Auslandsbezug sind besonders häufig betroffen – und benötigen eine präzise juristische Verteidigung
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TaxPro kennt die Grenzen der Verjährung – und nutzt sie konsequent zum Vorteil der Mandantschaft
Alte Steuerjahre, Schätzung, Auslandsbezug?
Lassen Sie die Bescheide prüfen – wir zeigen Ihnen, was möglich ist, bevor es teuer wird.