top of page

Wie TaxPro eine unrechtmäßige Steuerschätzung komplett zu Fall bringt

Ausgangslage: Zehn Jahre rückwirkende Besteuerung wegen angeblicher Steuerhinterziehung

Ein IT-Freelancer mit Aufträgen für deutsche Firmen über internationale Vermittler wurde vom Finanzamt München rückwirkend für vier Jahre zur Einkommensteuer veranlagt.

Begründung: Steuerhinterziehung – daher verlängerte Festsetzungsfrist, Hinzuschätzung und hohe Steuernachforderungen.

Das Finanzamt unterstellte vollständige Steuerpflicht in Deutschland und rechnete dem Mandanten sämtliche Auslandseinkünfte zu – ohne tatsächliche Beweise.

YouTube Video: 3 Dinge, die das Finanzamt nicht darf (und trotzdem macht!)
Strategie: TaxPro stellt die Festsetzungsverjährung in den Mittelpunkt

TaxPro griff die Bescheide juristisch an – mit Fokus auf die Verjährungsvorschriften nach § 169 AO und die unzulässige Annahme von Steuerhinterziehung.
Der zentrale Punkt: Das Finanzamt konnte keinen Vorsatz oder Täuschung nachweisen, um die verlängerte Frist zu rechtfertigen. Die Festsetzungsfrist war daher abgelaufen.

Ergebnis: Keine Einkommensteuer für vier Streitjahre
  • Das Finanzgericht München entschied im Sinne des Mandanten:

  • Keine Steuerpflicht für vier Jahre 

  • Alle Schätzungen und Nachforderungen wurden aufgehoben

 

Was Sie daraus mitnehmen sollten:
  • Das Finanzamt darf Festsetzungsfristen nicht beliebig verlängern – Steuerhinterziehung muss bewiesen werden

  • Selbstständige mit Auslandsbezug sind besonders häufig betroffen – und benötigen eine präzise juristische Verteidigung

  • TaxPro kennt die Grenzen der Verjährung – und nutzt sie konsequent zum Vorteil der Mandantschaft

 

Alte Steuerjahre, Schätzung, Auslandsbezug?

Lassen Sie die Bescheide prüfen – wir zeigen Ihnen, was möglich ist, bevor es teuer wird.

Erfahren Sie mehr rund um Ihre Rechte beim Thema Steuer & Ausland:
YouTube Video: Ins Ausland gehen und nie wieder Steuern zahlen? Die 3 Tricks!
YouTube Video: Finanzamt will Steuer auf die Rente im Ausland! Neues Urteil!
YouTube Video: Im Ausland sicher vor dem Finanzamt? RA Lederer erklärt
YouTube Video: Türkei gibt deutschem Finanzamt Zugriff auf Konten!

Kontakt

TaxPro Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kruppstrasse 110

60388 Frankfurt am Main

T: +49 (0)69 949 4444 20
F: +49 (0)69 949 4444 29
E: team[at]taxpro-gmbh.de

Weitere Informationen

Rechtliches

Impressum

Datenschutzbestimmungen

Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main

HRB 124610

Geschäftsführerin Patricia Lederer

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht

  • Youtube
  • Instagram
  • zwitschern
  • Facebook Social Icon
  • LinkedIn Social Icon
  • iTunes Social Icon
  • Spotify Social Icon
  • Soundcloud Social Icon
  • Tumblr Social Icon
  • Pinterest Social Icon
  • Flickr Social Icon
  • RTLplus-icon
  • amazon_music_macos_bigsur_icon_190403
  • TaxPro Steuerexperten RSS News
  • TikTok
bottom of page