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AutorenbildPatricia Lederer

Wenn das Finanzamt schätzt: Neues Urteil (schon wieder!)

Es ist wieder passiert: Der Betriebsprüfer schätzt - Und das Gericht ist anderer Meinung. Mehr zum neuen Urteil des Finanzgerichts Münster.


TaxPro Steuerexperten

Betriebsprüfung

13. August 2021

 

Fehler in der Kasse? Fehler in der Buchhaltung? Das Finanzamt nimmt das gerne zum Anlass, die Umsätze und Gewinne bei der Steuerprüfung zu schätzen.


Dazu gibt's ein neues Urteil vom Finanzgericht Münster - mit Erfolg für die Gastronomen.

  • Was das für Gastwirte bedeutet

  • Wann der Betriebsprüfer schätzen darf

  • Was das Finanzamt ins Hausaufgabenheft geschrieben bekommen hat

Der Prozess dreht sich um eine Gastwirtin, die Besuch von der Betriebsprüfung bekommen hat. Das Finanzamt steht auf dem Standpunkt, dass der Irish Pub mehr Umsätze gemacht hat als bei der Steuer angegeben.


Der Vorwurf: Die Frau hat die Kasse nicht jeden Tag gezählt. Sie hat zwar Excel Tabellen angelegt und damit die Zahlen kontrolliert. Aber eben keine Zählung gemacht.


Erschwerend kommt hinzu, dass der Irish Pub eine Inka Kasse einsetzt. Diese Kassen stehen im Visier des Finanzamts. Sie seien besonders betrugsanfällig. Weitere Streitpunkte sind die Buchungen bei den Gutscheinen und der Schankverlust.


Der Betriebsprüfer führte deshalb eine Richtsatzschätzung durch. Das führte zu erheblicher Steuernachzahlung.


Mit dieser Argumentation dringt das Finanzamt nicht durch.

Das Finanzgericht Münster stellt klar fest:


Das Finanzamt darf keine überzogenen Anforderungen an die Buchhaltung stellen. Das muss keine 5* Buchhaltung sein. Nicht jeder noch so kleine Fehler berechtigt das Finanzamt zur Schätzung. Dass die Gastwirtin Excel Tabellen geführt hat, geht nicht zu ihren Lasten.


Vor allem - das ist die Kernaussage des Urteils - müssen die Schätzungen des Finanzamts den Anforderungen des Bundesfinanzhofs genügen.


Die Schätzungen müssen schlüssig, vernünftig und in der Realität überhaupt zu erwirtschaften sein.


Das freut uns bei TaxPro besonders. Denn diese Urteile des Bundesfinanzhofs haben wir für die Gastronomen erstritten. Jede Schätzung des Finanzamts muss sich daran messen lassen.


Erfahren Sie mehr über die Rechtswidrigkeit von Schätzungen bei der Betriebsprüfung.

Sehen Sie hier unser neues Video an!



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