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  • AutorenbildPatricia Lederer

Wenn das Finanzamt bei der Betriebsprüfung schätzt

Muss ich den Chi-Quadrat-Test akzeptieren? Oder kann ich die Schätzung bei der Steuerprüfung anfechten?



Betriebsprüfung

29. März 2019

 

Gastronomie, Bargeld und Finanzamt – die Gastronomie steht im Visier des Finanzamts. Die Betriebsprüfer des Finanzamts arbeiten verstärkt mit Schätzungen gegen die betroffenen Unternehmer. Die Betriebsprüfer verwerfen die Buchhaltung aus den verschiedensten Gründen und greifen zum Mittel der Schätzung.


Eine dieser Schätzmethoden ist der sogenannte Chi-Quadrat-Test. Was ist das genau?


Der Chi-Quadrat-Test geht davon aus, dass der Unternehmer mit einer Kasse bei Bargeschäften an der Steuer vorbei arbeitet. Dabei unterstellt der Chi-Quadrat-Test dem Unternehmer, bestimmte Lieblingszahlen zu verwenden.


Diese Lieblingszahlen soll der Chi-Quadrat-Test aufdecken und damit ein Hilfsmittel für die Finanzverwaltung zur Identifizierung von Steuerhinterziehung sein.


Das hat zur Konsequenz, dass die Betriebsprüfer die Kasse des Unternehmens verwerfen und Umsätze und Gewinne hinzu schätzen.


Dieser Chi-Quadrat-Test der Betriebsprüfung ist steuerrechtlich angreifbar. Im Prozess vor dem Finanzgericht stellen sich regelmäßig die Fragen:


  1. Auf welchem Zahlenwerk basiert der Chi-Quadrat-Test?

  2. Welche Berechnungsmethoden und Formeln liegen dem Test im Detail zugrunde?

  3. Wie genau identifiziert dieser Test die vermeintlichen Lieblingszahlen des betroffenen Unternehmers?


Die Antwort darauf bleibt das Finanzamt regelmäßig schuldig. Der betroffene Unternehmer erhält keinen Einblick in die Daten und Zahlen der Chi-Quadrat-Testmethode.


Das ist aber wesentlicher Bestandteil der Grundrechte auf rechtliches Gehör und auf Waffengleichheit. Und genau darum geht es in den Prozessen vor den Finanzgerichten und in den höheren Instanzen.


Erfahren Sie mehr zum Chi-Quadrat-Test bei der Betriebsprüfung.

Sehen Sie sich unser aktuelles Video an!



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