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Wie TaxPro ein Bußgeldverfahren wegen Umsatzsteuerverkürzung vollständig beenden konnte

Ausgangslage: Ermittlungsverfahren wegen leichtfertiger Umsatzsteuerverkürzung

Gegen den Mandanten wurde ein Bußgeldverfahren wegen des Verdachts leichtfertiger Verkürzung von Umsatzsteuer geführt.

 

Im Raum stand ein empfindliches Bußgeld – zusätzlich zum Risiko negativer steuerlicher Folgen. 


TaxPro konnte in dieser Lage durch mehr als 30 Jahre  Erfahrung im Steuerrecht und konsequente Durchsetzung gegenüber dem Finanzamt die Wende herbeiführen.

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Strategie: Klarstellung des Sachverhalts und Risikobewertung durch TaxPro

TaxPro analysierte die Aktenlage, bereitete die rechtliche Stellungnahme vor und machte geltend, dass keine Pflichtverletzung im Sinne des § 378 Abgabenordnung (AO) vorlag. Es wurde nachgewiesen, dass die Differenzen auf nachvollziehbare und nicht strafbare Ursachen zurückgingen. 

Ergebnis: Bußgeldverfahren eingestellt – keine Strafe, keine weiteren Konsequenzen
  • Das Finanzamt stellte das Verfahren nach § 47 OWiG ein

  • Der Mandant blieb vollständig straffrei

  • Es erfolgte kein Bußgeld, keine Eintragung, keine Folgeprüfung

 

Was Sie daraus mitnehmen sollten:
  • Auch bei steuerlichen Ordnungswidrigkeiten gibt es Spielräume und Verteidigungsmöglichkeiten

  • TaxPro kennt die Argumentationslinien der Bußgeld- und Strafsachenstellen – und handelt präventiv, schnell und rechtssicher

  • Ein rechtzeitig vorbereitetes Verfahren kann unangenehme Folgen vollständig vermeiden

 

TaxPro hat zahlreiche Ordnungswidrigkeitsverfahren erfolgreich beendet – mit 100 % Erfolgsquote in ähnlich gelagerten Fällen.

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T: +49 (0)69 949 4444 20
F: +49 (0)69 949 4444 29
E: team[at]taxpro-gmbh.de

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Geschäftsführerin Patricia Lederer

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht

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