Wie TaxPro ein Bußgeldverfahren wegen Umsatzsteuerverkürzung vollständig beenden konnte
Ausgangslage: Ermittlungsverfahren wegen leichtfertiger Umsatzsteuerverkürzung
Gegen den Mandanten wurde ein Bußgeldverfahren wegen des Verdachts leichtfertiger Verkürzung von Umsatzsteuer geführt.
Im Raum stand ein empfindliches Bußgeld – zusätzlich zum Risiko negativer steuerlicher Folgen.
TaxPro konnte in dieser Lage durch mehr als 30 Jahre Erfahrung im Steuerrecht und konsequente Durchsetzung gegenüber dem Finanzamt die Wende herbeiführen.
YouTube Video: 5 Dinge, die die Steuerfahndung nicht darf - aber trotzdem macht!
Strategie: Klarstellung des Sachverhalts und Risikobewertung durch TaxPro
TaxPro analysierte die Aktenlage, bereitete die rechtliche Stellungnahme vor und machte geltend, dass keine Pflichtverletzung im Sinne des § 378 Abgabenordnung (AO) vorlag. Es wurde nachgewiesen, dass die Differenzen auf nachvollziehbare und nicht strafbare Ursachen zurückgingen.
Ergebnis: Bußgeldverfahren eingestellt – keine Strafe, keine weiteren Konsequenzen
-
Das Finanzamt stellte das Verfahren nach § 47 OWiG ein
-
Der Mandant blieb vollständig straffrei
-
Es erfolgte kein Bußgeld, keine Eintragung, keine Folgeprüfung
Was Sie daraus mitnehmen sollten:
-
Auch bei steuerlichen Ordnungswidrigkeiten gibt es Spielräume und Verteidigungsmöglichkeiten
-
TaxPro kennt die Argumentationslinien der Bußgeld- und Strafsachenstellen – und handelt präventiv, schnell und rechtssicher
-
Ein rechtzeitig vorbereitetes Verfahren kann unangenehme Folgen vollständig vermeiden
TaxPro hat zahlreiche Ordnungswidrigkeitsverfahren erfolgreich beendet – mit 100 % Erfolgsquote in ähnlich gelagerten Fällen.