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Wie TaxPro über 10.000 € Säumniszuschläge erfolgreich erlassen ließ

Ausgangslage: Säumniszuschläge über Jahrzehnte hinweg angesammelt 
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Die Mandanten hatten über Jahre hinweg aus unterschiedlichen Gründen Rückstände bei der Einkommensteuer.

 

Das Finanzamt setzte Säumniszuschläge für über 20 Zeiträume an, die sich schließlich auf über 10.000 € summierten.

 

Darunter fielen Beträge aus den Jahren 2004 bis 2017 – viele davon längst beglichen, aber die Zuschläge blieben bestehen. Die Vollstreckung stand unmittelbar bevor. 

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Strategie: TaxPro beantragt Billigkeitserlass mit Einzelfallargumentation

 

TaxPro stellte einen Antrag auf Erlass nach § 227 Abgabenordnung (AO) und argumentierte umfassend zur persönlichen und wirtschaftlichen Lage der Mandanten.

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Entscheidend war:

  • Die Zuschläge standen in keinem Verhältnis zum ursprünglichen Rückstand

  • Die steuerlichen Verpflichtungen waren bereits weitgehend erfüllt

  • Ein weitergehender Einzug wäre unbillig im Sinne des Gesetzes

 

Ergebnis:
 
  • Vollständiger Erlass von mehr als 10.000 € – rückwirkend

  • Das Finanzamt erkannte alle vorgebrachten Argumente an

  • Alle Säumniszuschläge seit 2004 wurden vollständig erlassen

  • Es verbleiben keine offenen Forderungen

 

Was Sie daraus mitnehmen sollten:
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  • Auch lang zurückliegende Steuerzeiträume lassen sich rechtlich überprüfen und entlasten

  • Säumniszuschläge sind kein Automatismus – sie können erfolgreich erlassen werden

  • TaxPro hat in zahlreichen Fällen mit ähnlicher Ausgangslage vollständige Erlasse durchgesetzt

 

TaxPro ist spezialisiert auf Billigkeitsverfahren bei Säumniszuschlägen – mit 100 % Erfolgsquote bei vergleichbarer Aktenlage. 

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Sie haben Altbescheide mit Säumniszuschlägen?

Wir prüfen, ob ein Erlass möglich ist – und setzen uns für Ihre steuerliche Entlastung ein. 

Jetzt Kontakt aufnehmen – bevor neue Forderungen entstehen.

Erfahren Sie mehr rund um Ihre Rechte beim Thema Finanzamt und Säumniszuschläge: 
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Kontakt

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TaxPro Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kruppstrasse 110

60388 Frankfurt am Main

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T: +49 (0)69 949 4444 20
F: +49 (0)69 949 4444 29
E: team[at]taxpro-gmbh.de

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Weitere Informationen

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Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main

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Geschäftsführerin Patricia Lederer

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht

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