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Wie TaxPro über 10.000 € Säumniszuschläge erfolgreich erlassen ließ

Ausgangslage: Säumniszuschläge über Jahrzehnte hinweg angesammelt 

Die Mandanten hatten über Jahre hinweg aus unterschiedlichen Gründen Rückstände bei der Einkommensteuer.

 

Das Finanzamt setzte Säumniszuschläge für über 20 Zeiträume an, die sich schließlich auf über 10.000 € summierten.

 

Darunter fielen Beträge aus den Jahren 2004 bis 2017 – viele davon längst beglichen, aber die Zuschläge blieben bestehen. Die Vollstreckung stand unmittelbar bevor. 

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Strategie: TaxPro beantragt Billigkeitserlass mit Einzelfallargumentation

 

TaxPro stellte einen Antrag auf Erlass nach § 227 Abgabenordnung (AO) und argumentierte umfassend zur persönlichen und wirtschaftlichen Lage der Mandanten.

Entscheidend war:

  • Die Zuschläge standen in keinem Verhältnis zum ursprünglichen Rückstand

  • Die steuerlichen Verpflichtungen waren bereits weitgehend erfüllt

  • Ein weitergehender Einzug wäre unbillig im Sinne des Gesetzes

 

Ergebnis:
 
  • Vollständiger Erlass von mehr als 10.000 € – rückwirkend

  • Das Finanzamt erkannte alle vorgebrachten Argumente an

  • Alle Säumniszuschläge seit 2004 wurden vollständig erlassen

  • Es verbleiben keine offenen Forderungen

 

Was Sie daraus mitnehmen sollten:
  • Auch lang zurückliegende Steuerzeiträume lassen sich rechtlich überprüfen und entlasten

  • Säumniszuschläge sind kein Automatismus – sie können erfolgreich erlassen werden

  • TaxPro hat in zahlreichen Fällen mit ähnlicher Ausgangslage vollständige Erlasse durchgesetzt

 

TaxPro ist spezialisiert auf Billigkeitsverfahren bei Säumniszuschlägen – mit 100 % Erfolgsquote bei vergleichbarer Aktenlage. 

Sie haben Altbescheide mit Säumniszuschlägen?

Wir prüfen, ob ein Erlass möglich ist – und setzen uns für Ihre steuerliche Entlastung ein. 

Jetzt Kontakt aufnehmen – bevor neue Forderungen entstehen.

Erfahren Sie mehr rund um Ihre Rechte beim Thema Finanzamt und Säumniszuschläge: 
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Kontakt

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Kruppstrasse 110

60388 Frankfurt am Main

T: +49 (0)69 949 4444 20
F: +49 (0)69 949 4444 29
E: team[at]taxpro-gmbh.de

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Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main

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Geschäftsführerin Patricia Lederer

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht

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