Wie TaxPro über 34.000 € Ordnungsgelder durch Vergleich abgewendet hat
Ausgangslage: Ordnungsgelder aus über einem Jahrzehnt – vollstreckt durch das Bundesamt
Gegen eine Kapitalgesellschaft summierten sich Ordnungsgeld Forderungen aus verschiedenen Verstößen gegen die Offenlegungspflicht (Jahresabschlüsse) über mehrere Jahre hinweg.
Die Justizbeitreibungsstelle forderte einen empfindlichen Betrag und leitete bereits Maßnahmen zur Vollstreckung ein.
TaxPro konnte in dieser Lage durch mehr als 30 Jahre Erfahrung im Steuerrecht und konsequente Verhandlungsführung die Wende herbeiführen.
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Strategie: Vergleichsverhandlung mit dem Bundesamt auf Basis wirtschaftlicher und rechtlicher Argumente
TaxPro entwickelte ein Vergleichskonzept und bot dem Bundesamt eine einmalige Zahlung an – unter der Bedingung, dass auf die Restforderung vollständig verzichtet wird. Das Bundesamt stimmte dem zu.
Ergebnis: Einigung mit Wirkung – Restforderung vollständig erlassen
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Zahlung des Vergleichsbetrags in voller Höhe durch Mandantin
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Vollständiger Forderungsverzicht über die Reststumme von Seiten des Bundesamts erklärt
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Kein Verfahren, keine Zwangsvollstreckung, kein weiteres Bußgeld
Was Sie daraus mitnehmen sollten:
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Ordnungsgeldforderungen sind verhandelbar – auch im Vollstreckungsverfahren
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TaxPro kennt die Spielräume der Bundesbehörden – und nutzt sie gezielt
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Durch fundierte Strategie lassen sich mehrjährige Belastungen mit einem Schlag klären
TaxPro erzielt regelmäßig Vergleiche mit dem Bundesamt für Justiz – mit über 30 Jahren Erfahrung im Umgang mit Steuern und Behörden.
Offenlegung versäumt? Ordnungsgeld erhalten?
Lassen Sie prüfen, ob Vergleichsmöglichkeiten bestehen – wir klären Ihre Lage mit dem Bundesamt für Justiz.
Jetzt Kontakt aufnehmen – bevor weiter vollstreckt wird.