Wie TaxPro Vollstreckung durch Umsatzsteuerbescheide erfolgreich gestoppt hat
Ausgangslage: Umsatzsteuernachforderung mit Vollstreckungsdruck
Ein Mandant von TaxPro, Betreiber eines Imbissbetriebs, sah sich mit erheblichen Umsatzsteuernachforderungen für 3 Jahre konfrontiert.
Die Bescheide beruhen auf einer Schätzung des Finanzamts, basierend auf einer Rohgewinnkalkulation.
Gleichzeitig drohte bereits die Vollstreckung der geforderten Beträge.
YouTube Video: 3 Dinge, die das Finanzamt nicht darf (und trotzdem macht!)
Strategie: TaxPro beantragt gerichtlichen Vollstreckungsschutz
TaxPro beantragte beim Hessischen Finanzgericht die Aussetzung der Vollziehung – mit dem Ziel, die finanzielle Handlungsfähigkeit des Betriebs zu sichern, solange die Bescheide nicht endgültig geklärt sind.
Noch vor gerichtlicher Entscheidung erklärten beide Seiten das Verfahren für erledigt – weil das Finanzamt dem Antrag de facto gefolgt ist.
Ergebnis: Gerichtskosten trägt das Finanzamt
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Die Hauptsache wurde einvernehmlich beendet
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Das Gericht entschied: Das Finanzamt trägt die Verfahrenskosten
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Der Mandant erhielt durch TaxPro effektiven Schutz vor drohender Vollstreckung
Was Sie daraus mitnehmen sollten:
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Auch bei drohenden Steuernachzahlungen gilt: Vollstreckung kann gestoppt werden.
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Bargeldbetriebe mit Umsatzsteuerproblemen sind oft überfordert – TaxPro kennt die richtigen Wege.
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Selbst ohne Urteil lässt sich mit strategischer Verhandlungsführung und rechtlicher Präzision ein wirksamer Verfahrenssieg erzielen.
Das Finanzamt fordert – aber Sie sind noch nicht überzeugt?
TaxPro sorgt dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben – und schützt Sie vor voreiligen Maßnahmen.
Jetzt Kontakt aufnehmen – bevor die Vollstreckung startet.