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Wie TaxPro Vollstreckung durch Umsatzsteuerbescheide erfolgreich gestoppt hat

Ausgangslage: Umsatzsteuernachforderung mit Vollstreckungsdruck

Ein Mandant von TaxPro, Betreiber eines Imbissbetriebs, sah sich mit erheblichen Umsatzsteuernachforderungen für 3 Jahre konfrontiert.

Die Bescheide beruhen auf einer Schätzung des Finanzamts, basierend auf einer Rohgewinnkalkulation.


Gleichzeitig drohte bereits die Vollstreckung der geforderten Beträge.

YouTube Video: 3 Dinge, die das Finanzamt nicht darf (und trotzdem macht!)
Strategie: TaxPro beantragt gerichtlichen Vollstreckungsschutz

TaxPro beantragte beim Hessischen Finanzgericht die Aussetzung der Vollziehung – mit dem Ziel, die finanzielle Handlungsfähigkeit des Betriebs zu sichern, solange die Bescheide nicht endgültig geklärt sind.

Noch vor gerichtlicher Entscheidung erklärten beide Seiten das Verfahren für erledigt – weil das Finanzamt dem Antrag de facto gefolgt ist.

Ergebnis: Gerichtskosten trägt das Finanzamt
  • Die Hauptsache wurde einvernehmlich beendet

  • Das Gericht entschied: Das Finanzamt trägt die Verfahrenskosten

  • Der Mandant erhielt durch TaxPro effektiven Schutz vor drohender Vollstreckung

 
Was Sie daraus mitnehmen sollten:
  • Auch bei drohenden Steuernachzahlungen gilt: Vollstreckung kann gestoppt werden.

  • Bargeldbetriebe mit Umsatzsteuerproblemen sind oft überfordert – TaxPro kennt die richtigen Wege.

  • Selbst ohne Urteil lässt sich mit strategischer Verhandlungsführung und rechtlicher Präzision ein wirksamer Verfahrenssieg erzielen.

 
Das Finanzamt fordert – aber Sie sind noch nicht überzeugt?

TaxPro sorgt dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben – und schützt Sie vor voreiligen Maßnahmen.
Jetzt Kontakt aufnehmen – bevor die Vollstreckung startet.

Erfahren Sie mehr rund um Ihre Rechte beim Thema Finanzamt und Recht auf Gehör: 
YouTube Video: Wie vollstreckt das Finanzamt? 10 Dinge die JEDER wissen sollte!
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Kontakt

TaxPro Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kruppstrasse 110

60388 Frankfurt am Main

T: +49 (0)69 949 4444 20
F: +49 (0)69 949 4444 29
E: team[at]taxpro-gmbh.de

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Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main

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Geschäftsführerin Patricia Lederer

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht

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