Wie TaxPro Hinterziehungszinsen in voller Höhe beseitigt hat
Ausgangslage: Zinsbescheid für Steuerhinterziehung – mit Rückwirkung auf mehrere Jahre
Das Finanzamt hatte für die Mandanten Hinterziehungszinsen in einem gesonderten Bescheid festgesetzt – als Folge einer angeblichen Steuerverkürzung in der Vergangenheit.
Die Forderung war erheblich und wurde ohne vorherige Anhörung bekanntgegeben.
TaxPro konnte die Mandanten durch jahrzehntelange Erfahrung im Steuerrecht und konsequente Durchsetzung gegenüber dem Finanzamt vor der Forderung schützen.
YouTube Video: 3 Dinge, die das Finanzamt nicht darf (und trotzdem macht!)
Strategie: Einspruch mit Verweis auf § 172 AO – und fundierte Aufarbeitung der Verfahrensfehler
TaxPro legte fristgerecht Einspruch gegen den Zinsbescheid ein und argumentierte detailliert, warum die Voraussetzungen für Hinterziehungszinsen nicht vorlagen. Insbesondere wurden formelle Fehler und verjährungsrelevante Aspekte aufgezeigt.
Ergebnis: Vollständige Aufhebung – Zinsforderung entfällt
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Das Finanzamt hob den Bescheid vollständig auf (§ 172 Abs. 1 Nr. 2a Abgabenordnung, AO)
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Der Einspruch wurde als begründet anerkannt
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Es verbleiben keine Zinsforderungen gegen die Mandanten
Was Sie daraus mitnehmen sollten:
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Hinterziehungszinsen sind kein Automatismus – sie müssen juristisch haltbar sein
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Formfehler und falsche Berechnungszeiträume sind häufig – und juristisch angreifbar
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TaxPro kennt die steuerrechtlichen Details – und setzt sie für Sie durch
TaxPro hat in zahlreichen Fällen Zinsbescheide vollständig aufgehoben – mit 100 % Erfolgsquote bei vergleichbarer Fallstruktur.
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