Wie TaxPro eine Fristversäumnis rückgängig machte und die Vollstreckung stoppte
Ausgangslage: Steuerbescheid nicht erhalten
Ein Gewerbesteuerbescheid war gegenüber einer Mandantin von TaxPro nie wirksam bekanntgegeben worden. Die Mandantin hatte den Steuerbescheid nicht erhalten.
Die Stadt leitete dennoch Mahnungen und Vollstreckungsmaßnahmen ein. Die Situation drohte zu eskalieren – ohne dass die Mandantin überhaupt rechtlich reagieren konnte.
Bis sie zu TaxPro kam - und damit zu ihrem Recht.
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Strategie: TaxPro beantragt Wiedereinsetzung und sichert Stillstand der Vollstreckung
TaxPro stellte einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 60 Abs. 1 VwGO.
Die Frist war aus Sicht der Stadt durch eine Mahnung ausgelöst worden – TaxPro nutzte diesen Zeitpunkt und beantragte die Fristwiederherstellung innerhalb der Monatsfrist. Gleichzeitig wurde die aufschiebende Wirkung der Rechtsmittel beantragt.
Ergebnis: Wiedereinsetzung gewährt – Vollstreckung gestoppt
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Die Stadt erkannte das Verfahren von TaxPro vollumfänglich an
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Die Wiedereinsetzung wurde gewährt
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Die Vollstreckung für den gesamten Forderungsbetrag wurde ausgesetzt
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Neue Bescheide werden korrekt zugestellt – mit neuem Rechtsschutzrahmen
Was Sie daraus mitnehmen sollten:
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Auch bei scheinbar versäumten Fristen gibt es rechtliche Mittel zur Wiederherstellung
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TaxPro kennt die Fristregeln, Zustellungsvorgaben und Verwaltungsverfahren genau
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So kann finanzieller Schaden und Druck durch Behörden rechtzeitig gestoppt werden
TaxPro hat in vielen ähnlich gelagerten Fällen Wiedereinsetzungen durchgesetzt – immer mit dem Ziel, Mandant:innen rechtzeitig zu schützen.
Sie haben eine Mahnung erhalten, ohne je einen Bescheid gesehen zu haben?
Wir prüfen Ihre Zustellungssituation und holen Ihre Verteidigungsrechte zurück.
Jetzt Kontakt aufnehmen – bevor die Vollstreckung beginnt.