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Wie TaxPro eine Fristversäumnis rückgängig machte und die Vollstreckung stoppte

Ausgangslage: Steuerbescheid nicht erhalten

Ein Gewerbesteuerbescheid war gegenüber einer Mandantin von TaxPro nie wirksam bekanntgegeben worden. Die Mandantin hatte den Steuerbescheid nicht erhalten

 

Die Stadt leitete dennoch Mahnungen und Vollstreckungsmaßnahmen ein. Die Situation drohte zu eskalieren – ohne dass die Mandantin überhaupt rechtlich reagieren konnte. 

Bis sie zu TaxPro kam - und damit zu ihrem Recht.

YouTube Video: Wie vollstreckt das Finanzamt? 10 Dinge die JEDER wissen sollte!
Strategie: TaxPro beantragt Wiedereinsetzung und sichert Stillstand der Vollstreckung

TaxPro stellte einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 60 Abs. 1 VwGO.

Die Frist war aus Sicht der Stadt durch eine Mahnung ausgelöst worden – TaxPro nutzte diesen Zeitpunkt und beantragte die Fristwiederherstellung innerhalb der Monatsfrist. Gleichzeitig wurde die aufschiebende Wirkung der Rechtsmittel beantragt.

Ergebnis: Wiedereinsetzung gewährt – Vollstreckung gestoppt

  • Die Stadt erkannte das Verfahren von TaxPro vollumfänglich an

  • Die Wiedereinsetzung wurde gewährt

  • Die Vollstreckung für den gesamten Forderungsbetrag wurde ausgesetzt

  • Neue Bescheide werden korrekt zugestellt – mit neuem Rechtsschutzrahmen

 

Was Sie daraus mitnehmen sollten:

  • Auch bei scheinbar versäumten Fristen gibt es rechtliche Mittel zur Wiederherstellung

  • TaxPro kennt die Fristregeln, Zustellungsvorgaben und Verwaltungsverfahren genau

  • So kann finanzieller Schaden und Druck durch Behörden rechtzeitig gestoppt werden

 

TaxPro hat in vielen ähnlich gelagerten Fällen Wiedereinsetzungen durchgesetzt – immer mit dem Ziel, Mandant:innen rechtzeitig zu schützen. 

Sie haben eine Mahnung erhalten, ohne je einen Bescheid gesehen zu haben?

Wir prüfen Ihre Zustellungssituation und holen Ihre Verteidigungsrechte zurück.

Jetzt Kontakt aufnehmen – bevor die Vollstreckung beginnt.

Erfahren Sie mehr rund um Ihre Rechte beim Thema Finanzamt, Fristen & Vollstreckung: 
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Kontakt

TaxPro Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kruppstrasse 110

60388 Frankfurt am Main

T: +49 (0)69 949 4444 20
F: +49 (0)69 949 4444 29
E: team[at]taxpro-gmbh.de

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Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main

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Geschäftsführerin Patricia Lederer

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht

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