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Datenzugriff bei Betriebsprüfung: Was darf das Finanzamt wirklich?

Wenn das Finanzamt Ihre Daten sehen will

 

Stellen Sie sich vor, das Finanzamt fordert bei der Betriebsprüfung den Zugriff auf alle elektronischen Daten Ihres Unternehmens: Buchhaltung, Kundendaten, Preislisten, Verträge.​ Doch solche Anforderungen greifen tief in die Unternehmensrechte ein. Für Branchen mit besonders sensiblen Daten ist das eine massive Herausforderung. 

Der Bundesfinanzhof stellt in seinem Grundsatzurteil klar: 
Der pauschale Zugriff auf alle Unternehmensdaten ist rechtswidrig. ​

YouTube Video: Datenzugriff Finanzamt bei der Steuerprüfung

Das bahnbrechende Urteil des Bundesfinanzhofs: 

Das Finanzamt darf nicht einfach pauschal „alles“ verlangen, sondern muss folgende Punkte berücksichtigen:

  1. Verhältnismäßigkeit:
    Das Finanzamt muss prüfen, ob der Datenzugriff überhaupt notwendig ist, und genau begründen, welche Daten benötigt werden.

  2. Spezifität:
    Statt eines pauschalen Datenexports muss das Finanzamt konkret angeben, welche Daten für die Besteuerung relevant sind.

  3. Datenschutz:
    Das Finanzamt muss sicherstellen, dass vertrauliche Daten geschützt bleiben und nicht in falsche Hände geraten. Insbesondere mobile Geräte wie Laptops von Prüfern dürfen solche Daten nicht enthalten.

​​

Das Urteil im Detail:

Das Urteil betrifft einen Fall, in dem eine Anwaltskanzlei sich erfolgreich gegen die pauschale Datenanforderung gewehrt hat. Der Bundesfinanzhof bestätigte, dass die Prüfungsanordnung nicht pauschal sein darf und die Daten explizit zu schützen sind. Es handelt sich um einen entscheidenden Sieg für Unternehmen, die sich gegen übergriffige Datenanforderungen wehren wollen.

TaxPro: Ihr Partner im Kampf gegen übergriffige Prüfungen: 

Bei TaxPro setzen wir uns seit Jahren erfolgreich gegen unrechtmäßige Prüfungsanordnungen ein. Mit unserer Expertise und der Erfahrung aus bahnbrechenden Musterprozessen helfen wir Ihnen, Ihre Rechte zu wahren. Nutzen Sie unsere maßgeschneiderten Mustereinsprüche und profitieren Sie von der Sicherheit, die unsere juristischen Argumente bieten.

Handeln Sie jetzt!

Haben Sie eine Betriebsprüfung? Fordert das Finanzamt Zugriff auf Ihre Daten? Zögern Sie nicht. Mit TaxPro an Ihrer Seite behalten Sie die Kontrolle. Kontaktieren Sie uns und schützen Sie Ihre sensiblen Firmendaten – sicher und rechtlich abgesichert.

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TaxPro Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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F: +49 (0)69 949 4444 29
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Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht

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