Betriebseinnahmen: Was wirklich steuerpflichtig ist
Einnahmen unter der Lupe – Das Finanzamt kassiert oft zu viel!
Das Finanzamt stuft Zahlungen schnell als steuerpflichtige Einnahmen ein – auch dann, wenn sie es gar nicht sind. Ob Privatgeschäfte, Darlehen, stille Reserven oder Treuhand-Konstruktionen – wir prüfen Ihre Einnahmen detailliert und setzen uns dafür ein, dass Sie keinen Cent zu viel zahlen.
Mit 30 Jahren Erfahrung in Betriebsprüfungen und aktuellen Gerichtsurteilen halten wir dem Finanzamt die Stirn. Lassen Sie sich nicht einschüchtern – wir verteidigen Ihr Recht und sorgen für ein faires Verfahren.
YouTube Video: Hofladen macht dicht - Wegen Steuertrick vom Finanzamt?
Beispiele aus der Praxis: So schützt TaxPro Sie vor unberechtigten Steuerforderungen
Unsere TaxPro Steuerexperten sorgen dafür, dass das Finanzamt Recht und Gesetz einhält und sich an die Regeln hält, anstatt willkürlich private oder geschäftliche Vorgänge als steuerpflichtige Einnahmen einzustufen. Wir stellen sicher, dass alle zugunsten des Steuerpflichtigen sprechenden Umstände berücksichtigt werden – denn das ist gesetzlich vorgeschrieben!
Hier sind Beispiele, in denen das Finanzamt Grenzen überschreitet – und wie wir dagegen vorgehen:
1. Privatgeschäfte und -entnahmen sind keine Betriebseinnahmen!
Das Finanzamt darf nicht einfach private Überweisungen, Darlehen oder Bargeldbewegungen als steuerpflichtige Einnahmen verbuchen. Viele Unternehmer zahlen sich Geld aus oder überweisen privat an Angehörige – das hat nichts mit Betriebseinnahmen zu tun! TaxPro setzt sich dafür ein, dass Ihr Privatvermögen geschützt bleibt. Wir fordern das Finanzamt auf, den Unterschied zwischen privaten und betrieblichen Mitteln klar zu beachten und nicht alles steuerpflichtig einzustufen.
2. Treuhand-Konstruktionen – kein Geld, das Ihnen gehört!
Viele Unternehmer verwalten Gelder treuhänderisch für Dritte – etwa als Rechtsanwalt, Steuerberater oder Unternehmer in bestimmten Branchen. Das Finanzamt behauptet oft, dass diese Gelder dem Unternehmer gehören und als Einnahmen versteuert werden müssen. Wir ziehen klare Grenzen: Das Finanzamt muss nachweisen, dass es sich tatsächlich um Ihr Geld handelt – und darf nicht einfach pauschal eine Steuerpflicht unterstellen.
3. Aufdeckung stiller Reserven – wenn das Finanzamt falsch rechnet
Die unzulässige Aufdeckung stiller Reserven: Das Finanzamt will oft den Wert von Immobilien, Maschinen oder Beteiligungen künstlich erhöhen, um höhere Steuerforderungen durchzusetzen. TaxPro setzt dem Grenzen! Wir fordern, dass das Finanzamt rechtlich korrekte Bewertungsmethoden anwendet, statt einfach fiktive Gewinne zu unterstellen.
4. Warum TaxPro?
Das Finanzamt muss sich an Recht und Gesetz halten – und wir sorgen dafür, dass es das tut! Mit über 30 Jahren Erfahrung kennen wir alle Tricks der Finanzverwaltung und wissen, wie wir Sie bestmöglich schützen. Lassen Sie nicht zu, dass das Finanzamt Sie zu Unrecht belastet! Holen Sie sich Experten an Ihre Seite. Handeln Sie jetzt!
Erfahren Sie mehr rund um das Thema Betriebseinnahmen und Finanzamt!